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Hinweis zur Reihenfolge der abzugebenden Bewertungen.

Hallo,

ich finde keinen Hinweis über die Reihenfolge der abzugebenden Bewertungen.

Aus meiner Sicht müsste der Käufer zuerst bewertet werden, weil er seinen Teil (Bezahlung der Ware) zuerst erledigt.

Danach erfolgt nach dem Eingang und Begutachtung der Ware die Bewertung des Verkäufers.

 

Liege ich damit richtig oder falsch?

Gesamtes Thema betrachten

Nein, da liegst du schon ganz richtig - Ich sehe es genauso.

 

Aber was eben freiwillig ist, kann man nicht zu Pflicht machen.

 

Natürlich ist es logisch wenn der Verkäufer zuerst bewertet. Denn der hat lediglich zu beurteilen wie lange er au seinGeld gewartet hat.

 

Was man allerdings verbieten müsste wäre die die Eindreiste Einflussnahme, die manche Verkäufer ausüben.

 

"Ich bewerte erst nach dem du mich bewertet hast"

Was hat das noch mit dem Sinn von Bewertungen zu tun?

 

Solche Verkäufer sind ja nicht zur Bewertung erpflichtet. Er könnte auch in Ruhe abwarten und wenn nichts kommt eben selbst auch keine abgeben.

 

Aber diese dämliche Sprüche "Weil ich immer bewerte und mich keiner...." nerven einfach nur.

 

Wer sich auf diese billige Art ein paar Abstauber zusammenraffen muss , sollte vielleicht sein Sortiment oder die eigene Sichtweise ändern.

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