09-10-2018 15:51
Ich habe einen Artikel gekauft aber nicht bezahlt.Der Verkäufer hat den artikel schon gesendet?
Wenn ich ihn nicht zurückerstatte droht dann eine Anzeige,und wenn ja was für eine???
schildyshiggyx5 schrieb:Ich habe einen Artikel gekauft aber nicht bezahlt.Der Verkäufer hat den artikel schon gesendet?
Wenn ich ihn nicht zurückerstatte droht dann eine Anzeige,und wenn ja was für eine???
Entschuldigung?
selbstverständlich hast Du den gekauften Artikel zu bezahlen, was soll denn die Frage?
Ich geb Dir jetzt einen guten Rat:
Nenn die Artikelnummer
und verrate uns,
wie alt Du bist.
Dann können wir Dir vielleicht weiterhelfen,
bevor es richtig in die Hose geht.
Für jeden Artikel den Du nicht bezahlst bekommst Du 1 Jahr Heimaufenthalt aufgebrummt.
Also sag Deiner Mama Sie möchte ganz schnell handeln.
Jetzt mal Hand aufs Herz...
Bist Du schon volljährig ?
Stimmt.
Aber der hat schon geschickt ?
Na, vielleicht nur mal wieder Etikett ausgedruckt.
Ein Irrenhaus ist das hier so langsam.
Wir hatten heuer daran gedacht,
ein paar Winterjacken einzustellen.
Was fällt auf:
Eine Wahnsinnsmasse an Artikeln.
Extrem viele Großanbieter von Second-Hand
und - viel schlimmer - Altkleiderhändlern.
Schlechte Suche...
Irrsinn,
was sie Suche "ausspuckt",
was da nicht hingehört,
obwohl man weitreichend eingrenzt.
Ist das schon lange so bei Kleidung ?
@bootyooty
Einem Pokemon und dann noch falsch geschrieben 😮
@schildyshiggyx5 schrieb:Ich habe einen Artikel gekauft aber nicht bezahlt.Der Verkäufer hat den artikel schon gesendet?
Wenn ich ihn nicht zurückerstatte droht dann eine Anzeige,und wenn ja was für eine???
Servus @schildyshiggyx5
Deine Frage irritiert mich !!!
Such Dir was aus: Eingehungsbetrug... für den Anfang.
1. Wenn Du hier kaufst,
kaufst Du VERBINDLICH.
Die Pflichten,
welche sich aus dem Kaufvertrag ergeben,
kannst Du im BGB nachlesen... wenn es denn dafür reicht.
2. Wenn Du bei einem gewerblichen Anbieter kaufst,
kannst Du den Kauf widerrufen.
Das macht man so,
wie in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers angegeben.
3. Erhältst Du Ware ohne Gegenleistung (Zahlung),
kann der VK gem. BGB die Leistung von Dir zurückfordern
oder auf Erfüllung des Vertrages pochen.
4. Zahlst Du nicht und behältst die Ware,
obwohl Du hier verbindlich gekauft hast,
kann er auch Strafantrag stellen.