28-10-2012 16:56
hallo, brauche bitte mal wieder eure hilfe.
habe ware ersteigert, die defekt ist. der verkäufer hat die rücknahme der ware angeboten, dafür müsste ich dann nach rückerstattung des geldes, die rücknahme der transaktion bestätigen, damit der verkäufer die ebaygebühren zurückbekommt. ausserdem solle ich dann noch eine positive bewertung abgeben. geht das so überhaupt ????? habe ich dadurch einen nachteil bzw. wird es bei mir vermerkt ?