28-08-2012 23:11
Wenn ich über einen Anbieter Hotelgutscheine erwerbe, die eine Laufzeit von 3 Jahren hat, dieses Hotel schon einige Monate später Insolvenz anmeldet, trage ich allein das Risiko?? Ist das seriös und kaufmännisch korrekt?
Es besteht ja die Gefahr, dass hier Gutscheine verkauft werden, ohne das diese je eingelöst werden können.
Hat nicht der Verkäufer von solchen Gutscheinen eine Verpflichtung gegenüber den Käufern?
Der Käufer bezahlt an den Verkäufer.Dieser nach Abzug seiner Provision dann ans Hotel????? Hier ist sicher ein Nachholbedarf. Das Geld sollte erst nach Einlösung des Gutscheins bzw. nach Ablauf der 3-Jahres-Frist die ja garantiert wird gezahlt werden.