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Ist es möglich, Bewertungen von Einkäufen auf dem Geschäftskonto als Nichtöffentlich zu kennzeichnen

Hallo zusammen,

Ich habe versehentlich über das Geschäftskonto Einkäufe getätigt. Ich möchte nicht, dass meine Kunden meine Einksufsquellen kennen.

Kann ich meine Einkäufe privat stellen und meine Verkäufe öffentlich? 

Vielen Dank vorab.

 

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @das_laedchen 

 

Nein

 

Aber was du kaufst sieht eh niemand in den Bewertungen.

 

Positive BewertungThank you for an easy, pleasant transaction. Excellent buyer. A++++++.

Im letzten Monat   -- --   Positive Bewertung Thank you for an easy, pleasant transaction. Excellent buyer. A++++++.

Im letzten Monat   -- --   Positive Bewertung Thank you for an easy, pleasant transaction. Excellent buyer. A++++++.

Im letzten Monat   -- --   Positive Bewertung Thank you for an easy, pleasant transaction. Excellent buyer. A++++++.

Im letzten Monat

 

 

Antworten (3)

Antworten (3)

da du dich beschwert hast...

an dieser Stelle auch noch mal...

 

@das_laedchen 
sei doch froh , wenn dich hier jemand auf Richtlinienverstöße aufmerksam macht...das kann dir in der Tat eine Menge Kosten und Ärger ersparen...da das Forum sehr unübersichtlich ist...hast du dir wirklich mal ALLE Beiträge angeschaut...?

...immer bis nach unten scrollen...und gesamtes Thema betrachten...


@das_laedchen  schrieb:

Hallo zusammen,

Ich habe versehentlich über das Geschäftskonto Einkäufe getätigt. Ich möchte nicht, dass meine Kunden meine Einksufsquellen kennen.

Kann ich meine Einkäufe privat stellen und meine Verkäufe öffentlich? 

Vielen Dank vorab.

 


Servus @das_laedchen 

 

Nein, Du kannst Käufe und Verkäufe nicht trennen.

 

Wenn Du die VK-Bewertungen unsichtbar machen wolltest,

müsstest Du Deinen Account auf privat stellen.
Aber dann kannst Du auch nichts mehr verkaufen.

 

 

Die Hinweise von Cody solltet Ihr sehr ernst nehmen.

Es geht auch nicht,

dass ein zeitlicher Widerspruch in der WRB zu finden ist.

Was soll es werden?

1 Monat oder 14 Tage?

 

Schon mal was zur DSGVO gelesen?


Der Hinweis,

dass Ihr bei berechtigten Reklamationen die VSK übernehmt,

ist ein "Werben mit Selbstverständlichkeiten".

Auch keine gute Idee.

 

Und dann dies... auch mit so etwas kann man sich Ärger einfangen:

 

1.

https://www.ebay.de/itm/Ring-Edelstahl-Emaille-Zirkonia-Silber-Weis-Blume-Gr-57/123201494511?hash=it...

 

Keine Ahnung, wo Du den eingekauft hast.

Aber auf Aliexpress ist der nicht als aus Edelstahl gefertigt angegeben.
Dort steht "Metal Types: Copper"  Material: "Rhinestone.

Ihr solltet immer hinterfragen,

was Eure Chinazwischenverkäufer so vom Stapel lassen.

Bei Ali kostet der $ 2,56

 

2.

Für alle Waren,

die Ihr aus Metallteilen,

die Ihr aus China importiert

und selbst darauf was macht,

gilt,

dass IHR für deren Zertifizierung geradezustehen habt.

Man weiß inzwischen,

dass solche Schmuckteile häufig nicht den EU-Richtlinien entsprechen.

Mit "nickelfrei" etc. zu werben,

weil der Chinaverkäufer das einfach mal behauptet,

ist nicht klug.

 

 

 

 


@das_laedchen  schrieb:

Hallo zusammen,

Ich habe versehentlich über das Geschäftskonto Einkäufe getätigt. Ich möchte nicht, dass meine Kunden meine Einksufsquellen kennen.

Kann ich meine Einkäufe privat stellen und meine Verkäufe öffentlich? 

Vielen Dank vorab.


@das_laedchen 

 

was helfen Dir die tollsten Einkaufsquellen wenn Dir die (berechtigten!) Abmahnkosten die Kasse leerfegen?

 

Deine WRB ist ein (schlechter) Witz - zumindest das was Du im Feld der "offiziellen" WRB eingepflegt hast.

 

Du hast Deine WRB in das Feld der AGB eingefügt - kopfklatsch`.

 

Das Gewerbe läuft auf "Eva und Michael S." - zumindest lt. Deinen Rechtlichen Informationen:

 

nirgendwo ein Hinweis auf eine GmbH oder eine GbR

-

der Account kann nur auf einen von euch beiden angemeldet sein......

 

Kann ebenfalls Probleme produzieren.

 

Der größte Knaller ist die veröffentlichte USt-ID - hier hast Du Deine persönliche Steuernummer eingetragen:

 

"Glückwunsch":

 

Verstoß gegen das TMG der mal eben bis zu 50000 Euronen kosten kann.....(kein Schreibfehler!)

 

schon mal überlegt warum "gewisse" Gewerbliche VK die Dienste eines Fachanwalts nutzen?

 

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