20-03-2017 16:13
Ich habe im Dezember 2016 einen Akku für ein Samsung S5 Original gekauft. Leider ist der Akku seit Februar /März nicht vollständig funktionstüchtig. Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert. Dieser verlangte den Akku und wollte dann prüfen. Ich habe den Akku verschickt. Nach ca. 2 Wochen habe ich einen Akku retour erhalten. Wie sich jetzt ,im Betrieb,herausstellt ist dies wohl derselbe Akku ,da dieselben Fehler auftreten.
KAnn ich eine gegebene Bewertung deshalb ändern und wenn ja wie?
@skat18 schrieb:Ich habe im Dezember 2016 einen Akku für ein Samsung S5 Original gekauft. Leider ist der Akku seit Februar /März nicht vollständig funktionstüchtig. Daraufhin habe ich den Verkäufer kontaktiert. Dieser verlangte den Akku und wollte dann prüfen. Ich habe den Akku verschickt. Nach ca. 2 Wochen habe ich einen Akku retour erhalten. Wie sich jetzt ,im Betrieb,herausstellt ist dies wohl derselbe Akku ,da dieselben Fehler auftreten.
KAnn ich eine gegebene Bewertung deshalb ändern und wenn ja wie?
Beim nächsten Problem mit einer Kaufsache
innerhalb des "Gewährleistungszeitraums" beachte,
daß es bei solchen Artikel nichts zu prüfen geben sollte.
Wenn Du nicht gerade die Neulieferung einer ganzen Couch
oder eines neuen Autos et cetera erwartest,
kannst Du laut BGB nach Deiner Wahl Neulieferung
oder Nachbesserung verlangen.
Erst nach der Neulieferung mußt Du die defekte Ware zurückgewähren.
So kann man auch nicht die identische
und defekte Ware zurückbekommen.
Siehe § 439 BGB (Absatz 1 und 4).
Die Antwort auf die eigentliche Frage hatte man Dir schon gegeben.
Das Problem hast Du aber nur,
weil Du zuerst zurückgeschickt hattest.
Entschuldige bitte,
daß ich Dir einen Rat geben wollte.
Wie dumm von mir.
Deine Ausführungen sind falsch.
Schau in den Paragraphen.
" Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."