13-06-2013 13:32
Ich interessiere mich für einen Artikel eines privaten Anbieters, dessen Auktion ohne ein Gebot abgelaufen ist. Naheliegend wäre nun mit dem Anbieter Kontakt aufzunehmen um eine Anfrage für einen Kauf außerhalb von ebay zu stellen (ja, ist ggf. ein Risiko für den Käufer, ist klar, würde die Ware aber selbst abholen und nur bei Übergabe bezahlen).
Die Frage ist nun ob hierdurch ebay-Regeln verletzt werden. Hierzu findet sich bei den Ebay-Grundsätzen:
"...Ebenso ist es verboten, eBay-Nutzer über die eBay-Website zu kontaktieren, mit dem Ziel einen Artikel außerhalb der eBay-Website zu kaufen oder zu verkaufen. Angebote dieser Art umgehen die Gebührenstruktur von eBay und stellen ein potenzielles Betrugsrisiko für Käufer und Verkäufer dar."
=> Um mit dem Verkäufer Kontakt aufzunehmen, bleibt mir aber gar nichts anderes übrig als über die ebay-Webseite zu gehen, da Anbieteradressen nicht bekannt sind, andererseits umgehe ich dadurch definitv nicht die Gebührenstruktur von Ebay da der Artikel ja gar nicht mehr eingestellt ist...
Ist in diesem Fall also die Übermittlung einer Kaufanfrage über die Ebay-Webseite tatsächlich ein (zu Recht zu beanstandender) Regelverstoß ?