28-03-2013 16:26
Ein zurückgegebener Artikel ist angeblich stark beschädigt beim Verkäufer angekommen, dafür will der Verkäufer sich ca. 50% des Kaufpreises einbehalten.
Es handelt sich um einen Dyson-Staubsauger DC29 dB
Der Verkäufer führt Fotos an,um den Tatbestand der
Beschädigung zu beweisen. Aber von einer 10 Min. Benutzung kann das gar nicht möglich sein.
Ich habe den Sauger super poliert, es war nicht eine einzige Beschädigung zu erkennen, man konnte nicht mal erkennen , ob er überhaupt benutzt war; dann sowas !
Das ist mir noch nie passiert !
MfG nick_math