01-09-2012 18:47
Hallo habe auf einen Artikel geboten und bin zurzeit Höchstbietender, in den Geschäftsbedingungen steht dieser Satz:
Unser Einstellen der Waren auf der Plattform ebay im Angebotsformat „Auktion“ stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn Sie das Angebot mittels „Bieten-Funktion“ bei ebay annehmen und Sie kein anderer Kunde vor dem Ablauf des Auktionszeitraums überbietet oder Sie die „Sofort-Kaufen“-Option bei ebay wählen.
Was soll das genau heißen, das ich den Artikel nach Ende der Auktion Zum "Ladenpreis" bezahlen muss, oder zum Auktionspreis?
Danke im vorraus
Gerne,
aber klick ruhig die anderen Links von mir mal an
und lies Dich dort schlau,
das kann nie schaden . . . 😉