01-09-2012 18:47
Hallo habe auf einen Artikel geboten und bin zurzeit Höchstbietender, in den Geschäftsbedingungen steht dieser Satz:
Unser Einstellen der Waren auf der Plattform ebay im Angebotsformat „Auktion“ stellt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kaufvertrag kommt dann zustande, wenn Sie das Angebot mittels „Bieten-Funktion“ bei ebay annehmen und Sie kein anderer Kunde vor dem Ablauf des Auktionszeitraums überbietet oder Sie die „Sofort-Kaufen“-Option bei ebay wählen.
Was soll das genau heißen, das ich den Artikel nach Ende der Auktion Zum "Ladenpreis" bezahlen muss, oder zum Auktionspreis?
Danke im vorraus
Na zum Auktionspreis.
Es ist ein Versuch des VK klar zu stellen, dass mit Abgabe eines Gebotes ein für beide Seiten verbindlicher Kaufvertrag entsteht, der erst dann gelöst wird, wenn man überboten wird oder beide einvernehmlich diesen Auflösen.
Eigentlich sollte das jedem klar sein, aber leider gibt es viele Leute, die glauben Ebay sei ein Spielplatz und man müsse die hier abgeschlossenen Kaufverträge nicht einhalten.