Keine Erstattung nach Rücksendung; Verkäufer stellt sich tot...

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05-12-2017 13:32
Hallo Community,
ich habe (erstmalig) ein Problem mit einem Verkäufer und hoffe nun auf Hilfe seitens Ebay bzw. der Community.
Folgender Sachverhalt: Im Februar 2017 habe ich zwei Bürostühle gekauft. Die Lieferung erfolgte schnell und der Kauf war unproblematisch.
Im September begann dann der Defekt an einem der Stühle. Daraufhin habe ich mich an den Verkäufer gewandt, da es ein Gewährleistungsfall zu sein schien.
Nach einer Woche Wartezeit, in der keine Reaktion vom Verkäufer erfolgte, habe ich erneut freundlich nachgefragt und innerhalb drei Tagen dann eine Antwort erhalten.
Der Verkäufer bot mir an, dass ich entweder eine nachträgliche Preisreduzierung um 30% erhalten könne, oder ich eine komplette Rückabwicklung wählen könne, bei der mir der Kaufpreis binnen 7 Tagen nach Erhalt der Rücksendung erstatten werden sollte.
Ich wählte die zweite Variante, da mir eine Presireduzierung nicht hilft, wenn ein Bürostuhl am Boden kratzt.
Dies teilte ich dem Verkäufer mit, und noch am selben Tag erhielt ich einen Rücksendeaufkleber. Bis hier her verlief alles noch wirklich gut und akzeptabel, doch ledier blieb das nicht so.
Es vergingen 8 Tage, seit die Rücksendung beim Verkäufer zugestellt wurde (DHL Sendungsverfolgung; Paket wurde am 06.11 zugestellt, ich habe mich erstmalig am 14.11 beim Verkäufer gemeldet.), aber leider weder eine Erstattung auf meinem PayPal Konto zu sehen war, noch eine einfache Empfangsbestatigung vom Verkäufer erfolgte. Am besagten 14.11 habe ich, erneut sehr freundlich, nachgefragt, wie es denn mit der Bearbeitung der Erstattung aussehen würde, da die angegebenen 7 Tage ja schon verstrichen seien. Noch am selben Tag erhielt ich eine Antwort, in der mir mitgeteilt wurde, dass es dem Verkäufer sehr leid tue und die Erstattung gerade eben veranlasst wurde. Leider war dem aber nicht so. Als auch zwei Tage später noch keine Gutschrift auf meinem PayPal Account angekommen war, meldete ich mich erneut beim Verkäufer und erheilt eine komplette "Copy & Paste - Antwort" der vorherigen Nachricht. Aber auch diese Nachricht war gelogen, denn auch einige Tage später war keine Erstattung auf meinem PayPal Konto eingegangen.
Weitere Nachrichten, die ich an den Ebay-Account des Verkäufers schickte, blieben und bleiben bis heute unbeantwortet.
Ich habe dann den "Mutterkonzern" des Ebay Verkäufers ausfindig gemacht und mich mit einer Problembeschreibung an den Kundenservice gewandt. Dort wollte man der Sache nachgehen und bei der zuständigen (Ebay)Abteilung nachfragen. Zweit Tage später erhielt ich eine Nachricht, dass ich doch bitte (erneut) die email-Adresse meines PayPal für die Erstattung mitteilen möge.
Dies habe ich getan, es ist jetzt erneut acht Tage her und, wie man es sich denken kann, es ist bis heute keine Erstattung eingegangen.
Jetzt wird nach dem aus Ebay bekannten Schema gehandelt: Nachrichten werden nicht mehr beantwortet.
Ich bin es wirklich sehr leid, meinem Geld dermaßen hinterher rennen zu müssen und hoffe daher, dass mir hier evtl. geholfen werden kann.
Kaufdatum: 15.02.2017
Artikelnummer: 222227626198
Verkäufer: wmk-shop24
"Mutterkonzern": wmk trading GmbH
Rücksendedatum: Am 06.11.2017 beim Verkäufer zugestellt.
Danke und Grüße
Nancy
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Hallo,
nach Zusendung eines Einschreibens mit Deiner Forderung zur Rückzahlung mit Fristsetzung und Mitteilung Deiner PayPal-Email und/oder Deiner Bankverbindung und dessen nach dessen Nichterhalt der Zahlung würde ich Strafanzeige wegen Unterschlagung gemäß § 246 StGB gegen den Geschäftsführer Hatem Khodor stellen.
Fa. WMK Trading GmbH eShopping Waltrup 16 48341 Altenberge Deutschland) service@wmk-trading.de Tel: 02501/4413270
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Hallo,
da bleibt Dir erst einmal nur....Einwurfeinschreiben mit Fristsetzung zur Rückzahlung.
Wenn das nicht fruchtet Mahnbescheid.
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Servus @nancy_t01
Ich bin etwas überrascht über Deine Kommunikation mit dem Händler.
Du gibst an,
dass der Verkauf im Februar 2017 getätig wurde.
Man hat zwar in der Regel "Gewährleistungsrecht" für zwei Jahre,
jedoch liegt die Beweislast dafür,
dass die Ware schon bei Übergabe an Dich den Mangel in sich trug,
nach einem halben Jahr bei Dir.
Februar bis September, das sind bei mir sieben Monate.
Nun hat Dir jemand in dem Laden dennoch eine Rückabwicklung angeboten.
Erstaunlich.
Aber zunächst nicht Dein Problem.
Ich würde mir weitere Anschriften heraussuchen.
Über die Kleinanzeigen findest Du noch eine Handynummer,
mindestens eine weitere E-Mailanschrift
und auch eine Faxnummer.
Heb Dir die Sendungsverfolgung
und den Dialog gut auf.
Du hast - so lese ich es - keine Nacherfüllung verlangt,
aber letztlich hat man Dir von sich aus eine Rückabwicklung angeboten.
Dazu muss man dann auch stehen.
Ich würde denen per Fax erklären,
wie unnütz und teuer ein Mahnverfahren ist
und dass man derzeit besser über Verzugszinsen verzinsen kann
als mit einer Einlage bei einer Bank.
Bedenke dabei aber auch,
dass man Dir eventuell auch einen Betrag für die Nutzung abziehen könnte.
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danke für Eure Postings und die damit geleistete Hilfe 🙂
Ich habe dem Verkäufer, bereits vor der Erstellung dieses Topics, eine Frist zur Rückzahlung des Betrages bis heute gesetzt.
Wie man sich denken kann, ist weder eine Rückzahlung erfolgt, noch gab es eine Antwort darauf.
Allerdings war die Frist nur per Email gesetzt, also nichts "Verwertbares".
Ich werde dann, entweder morgen oder am Montag, noch eine Frist per Einwurfeinschreiben setzen. Ich denke, dass da ja 10-14 Tage mehr als angemessen sein werden.
Ob ich allerdings dann des Weg des Mahnbescheides gehen werde, ist völlig ungewiss. Es handelt sich hier um einen Betrag von knapp 60€. Ich müsste eh die Kosten des Mahnverfahrens erst mal übernehmen und im Falle eine Widerspruches das Ganze dann vor das Gericht bringen, was ich definitiv nicht tun werde.
Ich habe keine Rechtsschutzversicherung (mehr) und das heißt leider, dass dann Kosten in nicht geringer Höhe auf mich zukommen werden.
Ob ich strafrechtlich dagegen angehen kann müsste ich in Erfahrung bringen.
Eigentlich dachte ich, dass es da vielleicht seitens Ebay und/oder PayPal eine Art "auf die Finger klopfen" geben könnte. Aber dafür ist es ja leider zu spät und die Gebühren sind auch schon entrichtet, daher wird das niemanden mehr interessieren 😉
Ich danke Euch trotzdem für Eure Hilfe und lasse Euch noch wissen, ob zumindest die Fristsetzung doch noch etwas bewirkt hat.
@excludio
Ich habe lediglich eine Anfrage an den Verkäufer geschickt und noch kein Wort von Gewährleistung, Rückgabe oder Nacherfüllung geschrieben. Lediglich den Defekt geschildert und um Hilfe gebeten.
Es wurde vom Verkäufer selbst, in der ersten Nachricht, eine Nacherfüllung ausgeschlossen und nur Rückabwicklung oder Preisnachlass angeboten:
"Guten Tag
Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten, die wir Ihnen verursacht haben .
Wir können Ihnen entweder 30 % Preisnachlass oder eine Rückgabe anbieten .
Falls Sie sich eine Rückgabe wünschen, schicken wir Ihnen gerne einen Rücksendeschein.
Aus logistischen und buchhalterischen Gründen ist KEIN Umtausch möglich-sofern Sie die Ware erneut haben wollen,müssten Sie diese bitte nochmals bestellen.Das Geld für den ersten Kauf erhalten Sie binnen 7 Tagen nach Eingang der Retoure.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch mit.
Viele Grüße"
Ich war natürlich selber überrascht und erstaunt, dass man direkt eine Rückabwicklung anbietet und habe dieses dann natürlich dankend angenommen.
Gruß Sebastian
(Nancys Mann)