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Keine Rückerstattung des Geldes nach Stornierung des Verkäufers (Überweisung)

Hallo,

 

Am 10. Dezember 2017 hab ich bei Ebay Artikel 162795114772 gekauft für 250€ +16,49€ und am gleichen Tag den Betrag per Überweisung (da nur das angeboten war) bezahlt.

Der Verkäufer schrieb mir dann normal Nachrichten, ob ich ihm sagen könnte, wann ich das Geld überweisen würde, damit er den Artikel versandfertig machen kann. 

Nach ein 3 Tagen fragte ich diesen dann, ob er den Artikel nicht bald versenden könne, er antwortete prompt darauf, dass das Geld da wäre und sich der Artikel "innerhalb der nächsten Tage auf die Reise machen würde". 

Danach hab ich ihn weiter kontaktiert, da er den Artikel nicht als versendet deklariert hat, jedoch kam ab da an keine Antwort mehr von ihm. Am 17. Dezember hab ich dann ein Fall bei Ebay eröffnet, und ihn weiter gemahnt, bis schlussendlich am 19. Dezember eine Antwort kam, dass er der Bruder des Verkäufers sei, da er im Krankenhaus läge. Mich machte stutzig, dass er die gleiche "Schreibweise" wie sein angeblicher Bruder hatte (Beispiel: ich bin . ein . ehrlicher verkäufer !!!!). Er meinte, dass er mir das Geld zurückerstatten würde, was allerdings bis zum heutigen Tage nicht geschah. 

Ich habe ihm gesagt, er solle sofort das Geld zurücküberweisen auf mein Konto (er hatte natürlich, woher auch immer, als Bruder des Verkäufers meine Kontodaten), was er machen wollte. Ich habe jetzt die letzten Tage immer auf mein Konto geschaut und es kam kein Geld zu irgendeiner Zeit drauf. Ich habe ihm weiter Druck gemacht und wollte morgen zur Polizei gehen und ihn anzeigen, seine Daten und Adresse hab ich alle. 

 

Jetzt meine eigentliche Frage:

Was kann der "Käuferschutz" oder Kundenservice hier für mich tun? Meinem Gefühl nach ist das ein eindeutiger Betrug, bzw. Betrugsversuch, welcher von Ebay auch geahndet werden sollte, um sich ihr Image, als sichere Verkaufsplatform zu wahren.

 

LG

Akzeptiert Lösungen (2)

Akzeptiert Lösungen (2)

Hallo,

 

Punkt 1 - Ebay ist nur eine Vermittlungsplattform.

Punkt 2 - Fall eröffnen wegen ware nicht erhalten

Punkt 3 - Verkäufer eine Frist setzen

Punkt 4 - Anzeige bei der Polizei machen, versuchter betrug  nach § 263 Abs. 1 StGB

oder hier mal lesen

 

 

http://www.rechtsanwalt-betrug.de/

 

 

Ein schönes Weihnachtsfest

 

 

MFG

 

@selba.lauri

 

In Deinem Fall kann der Käuferschutz gar nichts tun - weil Du bei Überweisung  an einen Privat-Verkäufer gar keinen Käuferschutz hast. Du bist auf Dich allein gestellt.

 

Wünsche trotzdem schöne Weihnachten.

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