17-12-2012 02:44
Hallo smilelp72,
ich denke ich sollte erst Ihre Vermögensverhältnisse prüfen lassen.
Danach entscheide ich ob es überhaupt Sinn macht gegen Sie zu klagen.
Sie können sich ja schon mal einen Entwurf für die geänderte Bewertung ausdenken und rübermailen...
Vielleicht haben Sie soviel Anstand Ihre unverschämte Verleumdung mit Worten wider gut zu machen. Ich bin was das angeht zwar ziemlich skeptisch aber bevor ich mich entscheide will ich mir Ihren Vorschlag gerne erst einmal ansehen.
- hvbdel