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Nach Auktionsgewinn steht der Artikel nicht mehr zur Verfügung

Hallo,

habe heute eine Auktion gewonnen und direkt per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat dann geantwortet, der Artikel steht nicht mehr zum verkauf, da dieser Gestern außerhalb von Ebay verkauft wurde. Er hat mir dann meinen Kaufpreis zurück erstattet. 

An ebay kann ich mich nicht wenden, da für Sie der Fall damit erledigt ist.

Ich hätte aber gerne meine Ware. Wie soll ich weiter vorgehen?

Gruß Sacha

Akzeptiert Lösungen (0)

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Antworten (4)

Du kannst die Erfüllung des Kaufvertrags noch rechtlich durchsetzen lassen. eBay kann den Verkäufer für dich kontaktieren und dir die Kontaktdaten und die Einzelheiten zum Kauf zukommen lassen, damit du rechtliche Schritte einleiten kannst.

Da ebay ein Marktplatz ist und quasi nur den Trödelmarkt zum Handeln anbietet, haben diese nichts mit dem Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer zutun. Wenn du als Käufer auf den Artikel bestehst, musst du dahingehend eine Rechtsberatung einholen, die in Deutschland nur von Rechtsanwälten gegeben werden darf. Daher gestaltet sich die Umsetzung des Widerspruchs als schwierig, weil eBay dann eine Entscheidung treffen müsste, die nur vom oben genannten gegeben werden darf.

@big_bad_harley  schrieb:

Hallo,

habe heute eine Auktion gewonnen und direkt per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat dann geantwortet, der Artikel steht nicht mehr zum verkauf, da dieser Gestern außerhalb von Ebay verkauft wurde. Er hat mir dann meinen Kaufpreis zurück erstattet. 

An ebay kann ich mich nicht wenden, da für Sie der Fall damit erledigt ist.

Ich hätte aber gerne meine Ware. Wie soll ich weiter vorgehen?

Gruß Sacha


Servus @big_bad_harley

 

Leider hält Ebay sich in weiten Teilen aus den geschlossenen Kaufverträgen heraus.

Viel mehr geht da auch nicht,

wenn Du Dir mal vorstellst,

dass da keine Riesenabteilung Juristen für zig Millionen Verkäufe zur Verfügung steht.

 

Ärgerlich finde ich,

dass solchen VK die Möglichkeit gegeben wird,

den Verkauf auch noch mit der Behauptung "Käufer hat Abbruch gewünscht" abbrechen könnten.

Da wäre ein kleiner Button zum Widerspruch durch den Käufer doch das Mindeste.

 

Was den Rest angeht:
Dir bliebe jetzt nur Fristsetzung zur Erfüllung an den Verkäufer sicher zustellen lassen

und bei Nichterfüllung den ganzen gerichtlichen Zinnober durchziehen.

 

 


@big_bad_harley  schrieb:

Hallo,

habe heute eine Auktion gewonnen und direkt per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat dann geantwortet, der Artikel steht nicht mehr zum verkauf, da dieser Gestern außerhalb von Ebay verkauft wurde. Er hat mir dann meinen Kaufpreis zurück erstattet. 

An ebay kann ich mich nicht wenden, da für Sie der Fall damit erledigt ist.

Ich hätte aber gerne meine Ware. Wie soll ich weiter vorgehen?

Gruß Sacha


Hallo @big_bad_harley

 

kannst du mal versuchen, ob du bewerten darfst?

 

Dann würde ich sachlich und ohne Beleidigungen rot geben.

 

 Negative Bewertung Hat Artikel anderweitig verkauft, Geld zurück erstattet.


@big_bad_harley  schrieb:

Hallo,

habe heute eine Auktion gewonnen und direkt per Paypal bezahlt. Der Verkäufer hat dann geantwortet, der Artikel steht nicht mehr zum verkauf, da dieser Gestern außerhalb von Ebay verkauft wurde. Er hat mir dann meinen Kaufpreis zurück erstattet. 

An ebay kann ich mich nicht wenden, da für Sie der Fall damit erledigt ist.

Ich hätte aber gerne meine Ware. Wie soll ich weiter vorgehen?

Gruß Sacha


eBay hat damit nichts zu tun, da musst Du Dir schon selbst helfen.

 

Klicken - lesen - handeln:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__433.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_2.html
http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_4.html
http://resolutioncenter.ebay.de/

 

 

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