15-02-2019 20:30
Hallo Community !
Ich habe von privatem Verkäufer einen beschädigten Artikel ( Zustand : NEU ) erhalten (bezahlt per Überweisung). Meine Anfrage auf Rückabwicklung ( Fall ) wurde von ihm erstmal kommentarlos abgelehnt. Da der Schaden aber auf seinen Artikelbildern im Nachhinein doch ersichtlich ist, lenkt er nun ein. Was könnte man tun, um den Fall erneut offiziell über die Bühne zu bringen ?
l.G.,
Nick
@dernickkauftein schrieb:Hallo Community !
Ich habe von privatem Verkäufer einen beschädigten Artikel ( Zustand : NEU ) erhalten (bezahlt per Überweisung). Meine Anfrage auf Rückabwicklung ( Fall ) wurde von ihm erstmal kommentarlos abgelehnt. Da der Schaden aber auf seinen Artikelbildern im Nachhinein doch ersichtlich ist, lenkt er nun ein. Was könnte man tun, um den Fall erneut offiziell über die Bühne zu bringen ?
l.G.,
Nick
Servus @dernickkauftein
Leider ist der Rückgabeprozess bei Kauf von einem privaten Anbieter
und Zahlung per Überweisung so oder so in den meisten Fällen komplett für die Katz.
Die Rückgabeanfragen sind halt eine Funktion,
die für Käufe für alle möglichen Konstellationen angeboten werden:
Bei Gewerblichen oder Privaten,
für Widerruf oder Reklamation,
bei Zahlung via PP oder Überweisung...
Und wie so oft... ein "Multitool" kommt dann schnell an die Grenzen.
Für DIESEN speziellen Fall dürfte wenig zu machen sein.
Leider kann ich Dir auch nicht sagen,
ob man auch bei geschlossenen Rückgabeanfrage einen Einspruch einlegen kann.
Versuch es mal nach der Anleitung auf dieser Seite:
https://www.ebay.de/help/buying/default/appealing-decision-buyer?id=4039
Klappt das nicht,
bedenke, dass man bei Mangel an der Kaufsache zunächst "nur" ein Recht auf Nacherfüllung hat.
Kann oder will der VK nicht nacherfüllen, kommen Minderung oder Rückabwicklung ins Spiel.
Hierzu müsste man dann alles schriftlich und "rechtssicher" (mit Blick auf ein Verfahren) agieren.
Für die Zukunft:
Wenn Du eine mangelhafte Ware bekommst,
schreib den VK erst einmaö OHNE Fallöffnung an.
Z.B. über Sonstige.
Wenn das alles zu nichts führt,
versuch es mit der Fallöffnung.
Allein - bei Überweisung und Kauf von Privat kannst Du grundsätzlich KEINERLEI Hilfe von Ebay erwarten.
Servus @dernickkauftein
Während die Verbraucherzentrale schon gern mal Abmahnungen gegen PP initiiert hat,
scheinen die - so meine subjektive Wahrnehmung - blind zu agieren,
wenn es um Ebay geht.
Ich meine, da wären diverse Punkte zu beanstanden.
Darum verspreche ich mir nicht so viel von Deiner Anfrage dort.
Leider.
Für mich ist das symptomatisch:
Ebay-Käuferschutz ist eigentlich Paypal-Käuferschutz.
Die Rückgabe bei Kauf von privaten Anbietern und Überweisung ist
trotz Werbung immer vom guten Willen des Verkäufers abhängig.
Die Möglichkeit zur Fallöffnung bei Überweisung und Übergabe an den Käuferschutz ist reines Blendwerk
und nun schreibst Du auch noch,
dass der Link für den Widerspruch ins Nichts führt.
Ist andererseits aber folgerichtig,
weil die Übergabe an den Käuferschutz auch nicht geht,
wenn man überwiesen hat.
Der Kundenservice (Telefon) ist - so konnte man lesen - bei einem externen Callcenter,
die auch andere Firmen "betreuen".
WIE genau die geschulten MA dann tatsächlich bei speziellen Fragen Kenntnisse haben,
steht ebenso in den Sternen wie die Frage,
ob sie ÜBERHAUPT irgendwohin weitergeben können oder sollen.
Allein... Dein Verkäufer macht einen erneuten Denkfehler.
Du schreibst,
der Verkäufer wolle logischerweise bei Rückabwicklung die Provision wiederhaben.
Mag ihm und Euch logisch erscheinen,
passt aber nicht.
Eine Provision gibt es zurück,
wenn ein K nicht zahlt oder wenn sich beide auf einen Abbruch geeinigt haben,
z.B. weil der Käufer nicht mehr möchte,
sich geirrt hat,
etwas nicht passt.
Wird aber rückabgewickelt,
weil der Verkäufer den Artikel falsch beschrieben hat,
gibt es ausdrücklich keine Provision zurück.
Das findet Ihr hier:
https://verkaeuferportal.ebay.de/gutschrift-von-ebay-gebuehren
Scroll mal runter,
such den zweiten blau-grau hinterlegten Bereich von unten
und direkt darüber findet Ihr dann folgenden Wortlaut:
"Voraussetzung:
Die Rückgabeanfrage des Käufers erfolgte nicht, weil der Artikel nicht wie beschrieben war."
Das empfinde ich auch als sinnvoll.
Der VK ist gehalten, den Artikel GENAU zu beschreiben und Mängel und Fehler
oder für die Kaufentscheidung wesentliche Faktoren korrekt zu benennen,
tut er das nicht und bemängelt ein Käufer,
kann der Käufer Verkäufer nicht so gestellt werden,
als hätte der Kauf nicht stattgefunden.
Nicht, dass ich Ebay so ganz rosig finde,
aber auch wenn Du auf FB nicht mit Geld bezahlst...
Du bezahlst... mit Deinen Daten.
Jeder Verkauf und jeder Kauf bringt einen neuen und tieferen Einblick in Deine Daten.
Und das in einer Form,
die ich persönlich gruselig finde.
Aber das kann zum Glück jeder so halten,
wie er das für sich okay findet.
@dernickkauftein schrieb:Hallo Community !
Ich habe von privatem Verkäufer einen beschädigten Artikel ( Zustand : NEU ) erhalten (bezahlt per Überweisung). Meine Anfrage auf Rückabwicklung ( Fall ) wurde von ihm erstmal kommentarlos abgelehnt. Da der Schaden aber auf seinen Artikelbildern im Nachhinein doch ersichtlich ist, lenkt er nun ein. Was könnte man tun, um den Fall erneut offiziell über die Bühne zu bringen ?
l.G.,
Nick
Geschlossene Fälle kann man nicht mehr öffnen, ebay interessierts nicht mehr.
Verlange die Rückversandkosten, nach Erhalt die komplette Kaufsumme zurück.