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Privater Verkäufer lehnt Rückgabeanfrage ab = Fall geschlossen. Nun ist er doch dazu bereit. WIE ?

Hallo Community !

 

Ich habe von privatem Verkäufer einen beschädigten Artikel ( Zustand : NEU ) erhalten (bezahlt per Überweisung). Meine Anfrage auf Rückabwicklung ( Fall ) wurde von ihm erstmal kommentarlos abgelehnt. Da der Schaden aber auf seinen Artikelbildern im Nachhinein doch ersichtlich ist, lenkt er nun ein. Was könnte man tun, um den Fall erneut offiziell über die Bühne zu bringen ?

 

l.G.,

Nick

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@dernickkauftein  schrieb:

Hallo Community !

 

Ich habe von privatem Verkäufer einen beschädigten Artikel ( Zustand : NEU ) erhalten (bezahlt per Überweisung). Meine Anfrage auf Rückabwicklung ( Fall ) wurde von ihm erstmal kommentarlos abgelehnt. Da der Schaden aber auf seinen Artikelbildern im Nachhinein doch ersichtlich ist, lenkt er nun ein. Was könnte man tun, um den Fall erneut offiziell über die Bühne zu bringen ?

 

l.G.,

Nick


Servus @dernickkauftein 

 

Leider ist der Rückgabeprozess bei Kauf von einem privaten Anbieter

und Zahlung per Überweisung so oder so in den meisten Fällen komplett für die Katz.

 

Die Rückgabeanfragen sind halt eine Funktion,

die für Käufe für alle möglichen Konstellationen angeboten werden:
Bei Gewerblichen oder Privaten,

für Widerruf oder Reklamation,

bei Zahlung via PP oder Überweisung...


Und wie so oft... ein "Multitool" kommt dann schnell an die Grenzen.

 

Für DIESEN speziellen Fall dürfte wenig zu machen sein.

Leider kann ich Dir auch nicht sagen,

ob man auch bei geschlossenen Rückgabeanfrage einen Einspruch einlegen kann.

Versuch es mal nach der Anleitung auf dieser Seite:

https://www.ebay.de/help/buying/default/appealing-decision-buyer?id=4039

 

Klappt das nicht,

bedenke, dass man bei Mangel an der Kaufsache zunächst "nur" ein Recht auf Nacherfüllung hat.

Kann oder will der VK nicht nacherfüllen, kommen Minderung oder Rückabwicklung ins Spiel.

Hierzu müsste man dann alles schriftlich und "rechtssicher" (mit Blick auf ein Verfahren) agieren.

 

Für die Zukunft:

Wenn Du eine mangelhafte Ware bekommst,

schreib den VK erst einmaö OHNE Fallöffnung an.

Z.B. über Sonstige.

Wenn das alles zu nichts führt,

versuch es mit der Fallöffnung.

 

Allein - bei Überweisung und Kauf von Privat kannst Du grundsätzlich KEINERLEI Hilfe von Ebay erwarten.

 


@dernickkauftein  schrieb:

Hallo Community !

 

Ich habe von privatem Verkäufer einen beschädigten Artikel ( Zustand : NEU ) erhalten (bezahlt per Überweisung). Meine Anfrage auf Rückabwicklung ( Fall ) wurde von ihm erstmal kommentarlos abgelehnt. Da der Schaden aber auf seinen Artikelbildern im Nachhinein doch ersichtlich ist, lenkt er nun ein. Was könnte man tun, um den Fall erneut offiziell über die Bühne zu bringen ?

 

l.G.,

Nick


Geschlossene Fälle kann man nicht mehr öffnen, ebay interessierts nicht mehr.

 

Verlange die Rückversandkosten, nach Erhalt die komplette Kaufsumme zurück.

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