15-09-2018 11:46
Liebe eBay-Gemeinde,
sehe ich doch richtig, daß gem. BGB auch Privatverkäufer verpflichtet sind, auf Verlangen des Käufers eine Quittung mitzuliefern, oder?
Was mache ich, wenn diese trotz Anforderung nicht mitkommt?
Ich brauche das Ding aus steuerlichen Gründen!
Liebe Grüße
Struppino
@struppino schrieb:Liebe eBay-Gemeinde,
sehe ich doch richtig, daß gem. BGB auch Privatverkäufer verpflichtet sind, auf Verlangen des Käufers eine Quittung mitzuliefern, oder?
Was mache ich, wenn diese trotz Anforderung nicht mitkommt?
Ich brauche das Ding aus steuerlichen Gründen!
Liebe Grüße
Struppino
Servus @struppino
Ich sehe,
dass Du auch schon im Ausland gekauft hast.
Da würdest Du mit Deiner Pflicht zur Ausstellung einer Quittung nicht recht weiterkommen.
Ideal ist für die Steuer,
wenn Du die Über Ebay geschickte Rechnung ausdruckst
und auch gleich den Kontoauszug bzw. die Paypalzahlung in Papierform dazuheftest
oder Dir irgendein anderes System zur zuverlässigen Zuordnung überlegst
(z.B. Nummerierung der Rechnungen mit entsprechender Zifferzuordnung auf dem Kontoauszug).
Dein PP-Account muss ja mit irgendwas verknüpft sein,
so dass man die jeweiligen Zahlungen auf Kreditkartenabrechnung bzw. Überweisung auch wieder
zusammenbringen kann.
@ struppino
Rechtlich zulässig? Du hast mitgeteilt, die Quittung für steuerrechtliche Zwecke zu benötigen. Umsatzsteuerrechtlich ist bei Käufen von Privat kein Vorsteuerabzug möglich und eine Rechnung im Sinne des UStG (mit USt-Ausweis) kannst Du niemals erhalten. Für ertragsteuerliche Zwecke genügt zur Not auch ein Eigenbeleg. Teil doch einfach mal mit, weshalb Du hier so auf einer Quittung beharrst. Ein Privatverkäufer ist nur verpflichtet, auf Verlangen eine Quittung/Rechnung auszustellen, nicht aber, diese bereits der Lieferung beizulegen.
Es ist leider ein weit verbreiteter Irrglaube, dass eine Rechnung, die auf z.B. Firma Th. Eichenluft lautet, den steuerlichen Abzug ermöglicht. Entscheident ist nur, ob der Aufwand durch den Betrieb bzw. die Einkunftsquelle veranlasst war. Ein Veräufer -privat oder gewerblich- weiss dies überhaupt nicht.