10-03-2018 13:47
Hallo,
ich habe eine funktionstüchtige Registrierkasse verkauft. Der Verkäufer hat mir in den privaten Nachrichten geschrieben, dass er die Kasse nicht programmieren kann und er glaubt, dass diese Defekt ist. Bevor ich sie aber losgeschickt habe, ließ sie sich problemlos programmieren.
Naja, jedenfalls nehme ich sie ja nun zurück, aber nun forderte mich Ebay auf, dass ich ein Rücksendeetikett bereitstellen soll. Aber in den Widerrufsbelehrungen habe ich hinterlegt, dass der Käufer die Versandkosten einer Rückgabe übernimmt.
Meine Frage sind Produkte, die als "defekt" gekennzeichnet sind ausgeschlossen? Dann könnte ja jeder Kunde behaupten das der Artikel defekt ist.
Viele Grüße
http://pages.ebay.de/rechtsportal/gewerbliche_vk_9.html
Wichtig: Die Kosten der Nacherfüllung (Transportkosten, Arbeits- und Materialkosten) hat der Verkäufer zu tragen (§ 439 Abs. 2 BGB).