27-03-2018 18:37
Hallo zusammen,
ein Freund hat eine super teure Kamera per Sofort-Kauf von privat erworben und per Paypal bezahlt, noch bevor die Kamera ankam hat er befürchtet was schließlich eintrat, die Kamera war nicht in angegebem Zustand (Schäden) und die Rechnung lag nicht wie angegeben bei (keine Kaufnachweis durch Verkäufer, keine Rechnung im Garantiefall, kein Nachweis über deutsches Modell). Der Verkäufer hat die Rücknahmeanfrage abgelehnt. Dann kam die Kamera an und es bestätigte wie obn beschrieben die Befürchtung mehr als erwartet. Nun kann der Freund allerdungs lt. ebay Kundenservivce keinen Fall mehr eröfnnen und auch vom Käuferschutz keinen Gebrauch mehr machen - Begründung: die Rücknahme wurde angefragt!
Das kann doch nicht sein. Das ein ist eine freundliche Anfrage um Rücknahme und der Fall ein ganz anderes Sachverhalt aufgrund von nachweislichen Fakten um nicht zu sagen ein Betrugsfall.
Was ist also zu tun?
Vielen Dank in die Runde!
@zora2011schrieb:Hallo zusammen,
ein Freund hat eine super teure Kamera per Sofort-Kauf von privat erworben und per Paypal bezahlt, noch bevor die Kamera ankam hat er befürchtet was schließlich eintrat, die Kamera war nicht in angegebem Zustand (Schäden) und die Rechnung lag nicht wie angegeben bei (keine Kaufnachweis durch Verkäufer, keine Rechnung im Garantiefall, kein Nachweis über deutsches Modell). Der Verkäufer hat die Rücknahmeanfrage abgelehnt. Dann kam die Kamera an und es bestätigte wie obn beschrieben die Befürchtung mehr als erwartet. Nun kann der Freund allerdungs lt. ebay Kundenservivce keinen Fall mehr eröfnnen und auch vom Käuferschutz keinen Gebrauch mehr machen - Begründung: die Rücknahme wurde angefragt!
Das kann doch nicht sein. Das ein ist eine freundliche Anfrage um Rücknahme und der Fall ein ganz anderes Sachverhalt aufgrund von nachweislichen Fakten um nicht zu sagen ein Betrugsfall.
Was ist also zu tun?
Vielen Dank in die Runde!
Servus @zora2011
Der "vereinfachte Rückgabeprozess" ist in meinen Augen eine Falle.
Es ist ein "Instrument",
das als eierlegende Wollmilchsau dienen soll:
Bei Widerruf nach Kauf von gewerblichen Anbietern,
bei Rückgabewünschen, die nicht erfüllt werden müssen,
bei Kauf von privaten Anbietern,
bei Reklamationen usw.
Bei der Rückgabeanfrage mit dem Grund,
dass der Fehler nicht wie beschrieben sei,
ist man an bestimmte Fristen gebunden.
Man muss innerhalb von fünf Tagen nach Start dieser Anfrage den Rückversand an den Verkäufer nachweisen.
Hat man einen anderen Grund angegeben...
z.B. dass man den Artikel einfach nicht mehr will,
kann ein privater Anbieter dieses Ansinnen freilich ablehnen.
Das ist schon schwierig genug.
Ganz schlecht ist es freilich,
wenn man diesen Prozess auch noch vor Erhalt der Ware startet.
Man muss sich schon die Bedingungen zu den einzelnen "Mechnismen",
die Ebay bietet,
schon genau durchlesen.
Besser ist es,
man entwickelt Bedenken bezüglich eines Kaufgegenstandes VOR dem Klick auf den Sofortkauf Button.
Auch rechtlich bewegt sich Dein Freund hier auf dünnem Eis,
wie ich meine.
Fraglich ist,
ob die fehlende Rechnung eine wesentliche Eigenschaft für die Verwendung des Kaufgegenstands ist.
Auch bei denen "Schäden" besteht die Frage nach der Artikelbeschreibung.
Leichter ist es stets,
wenn man ein Angebot direkt bezeichnet.
Dann kann man konkretere Ratschläge geben.