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Rücknahme/Erstattung für zusammengebauten Laufstall

Hallo Community,

 

wir haben einen Laufstall erworben und haben nach zusammenbau festgestellt, dass dieser völlig ungeeignet ist. Der Abstand zwischen Boden und Laufstall ist zu niedrig, d.h. man kann seine Füße nicht darunter plazieren und fällt fast mit dem Baby in den Laufstall bzw. man muss so dermaßen seinen Rücken anstrengen, so dass dies auf Dauer sehr gesundheitschädlich ist. Zudem riecht der Lack stark. Habe auch blöderweise nicht darauf geachtet ob er GS-Geprüft ist, er weißt nur ein EU-Zertifikat aus.

 

Ich habe den Verkäufer angeschrieben ob der Laufstall zurück genommen wird und wieviel durch den Zusammenbau zurück erstattet wird. Die Antwort war ca. 20%, sie müssen ihn aber erst anschauen.....

 

Ich bin aber der Meinung, dass ich die Funktionsfähigkeit des Laufstalls ja erst prüfen kann, wenn er zusammengebaut ist. Dies ist mir durch die Fernabnahme, ja nicht wie in einem Ladengeschäft möglich gewesen. Ist der Verkäufer hier nicht verpflichtet den Laufstall komplett zu erstatten ???

 

Ich danke schon mal im voraus, für hilfreichen Antworten !

 

Grüße

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