abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rechtsschutz-Anwalt=Falsch ?

Hallo Community.Lese hier des öfteren das man einen Anwalt einschalten soll wenn man auf sein Recht bestehen soll.

Habe auch Rechtsschutz und meine Versicherung sagt:ebay sei nicht drüber versichert,da es dann eine Flut von Eingängen geben würde.War schon mal hier wegen einen nicht erhaltenen Artikels obwohl ich überwiesen habe.Fall eröffnet und geschlossen.Werde wohl keinen Anwalt auf meine Kosten beauftragen meine 8,40 Euro einzuklagen.Wenn ihr andere Erfahrungen habt teilt sie mir bitte mit.

Vielen dank

Gesamtes Thema betrachten

Leider FALSCH.

 

Einkäufe über ebay gelten als Internetgeschäfte.

 

Die sind im Regelfall bei den RSV ausgeschlossen, bzw können nur gegen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden.

 

Und falls du Pech hast, wird dir spätestens nach dem zweiten Leistungsfall die RSV gekündigt, bzw nur gegen erhebliche Mehrkosten und/oder Leistungsausschlüsse weitergeführt.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder