14-03-2013 10:17
Hallo Community.Lese hier des öfteren das man einen Anwalt einschalten soll wenn man auf sein Recht bestehen soll.
Habe auch Rechtsschutz und meine Versicherung sagt:ebay sei nicht drüber versichert,da es dann eine Flut von Eingängen geben würde.War schon mal hier wegen einen nicht erhaltenen Artikels obwohl ich überwiesen habe.Fall eröffnet und geschlossen.Werde wohl keinen Anwalt auf meine Kosten beauftragen meine 8,40 Euro einzuklagen.Wenn ihr andere Erfahrungen habt teilt sie mir bitte mit.
Vielen dank
Leider FALSCH.
Einkäufe über ebay gelten als Internetgeschäfte.
Die sind im Regelfall bei den RSV ausgeschlossen, bzw können nur gegen Zusatzbeitrag eingeschlossen werden.
Und falls du Pech hast, wird dir spätestens nach dem zweiten Leistungsfall die RSV gekündigt, bzw nur gegen erhebliche Mehrkosten und/oder Leistungsausschlüsse weitergeführt.