Regeln für Artikelzustand „neu (siehe Artikelbeschreibung)“?
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28-05-2019 07:20
Darf ein Händler iphones als „Vitrinenware“ mit der im Betreff genannten Zustandsbeschreibung als neu anbieten, wenn -wie für den Käufer erst im Nachhinein erkennbar ist- diese bereits bei Apple registriert waren und durch zahlreiche Ladezyklen eine maximale Akkukapazität von nur noch um 90% haben?
Nach meinem Verständnis sind das gebrauchte Geräte und hätten als solche gekennzeichnet werden müssen.
im Verkäuferportal heisst es dazu:
Geben Sie als Artikelzustand „neu“ nur an, wenn folgende Kriterien für Ihren Artikel zutreffen:
Ihr Artikel befindet sich in seinem ursprünglichen Auslieferungszustand, also in dem Zustand, in dem Sie ihn vom Hersteller, Distributor oder Händler erhalten haben.
Der Artikel wurde weder in irgendeiner Weise aufgearbeitet noch genutzt, egal für welchen Zweck.
Der Artikel weist keinerlei Mängel oder Beschädigungen auf.
Diverse ebay-Händler bieten differenzbesteuerte Geräte als neu an, die ganz offensichtlich diese Definition nicht erfüllen, da sie mindestens schon ausgepackt, aufgeladen und eingerichtet wurden. Von daher frage ich mich, wie verpflichtend die Einhaltung dieser Regeln (sind es überhaupt welche oder nur Empfehlungen?) für Verkäufer eigentlich ist.
Wie sollte man als Käufer damit, abgesehen von der Möglichkeit einer Retoure, umgehen? Strafanzeige wegen versuchten Betruges stellen? Den Händler bei ebay melden? Einen anderen, ehrlichen Händler suchen und ihn fragen, ob er seinen Konkurrenten abmahnen will?
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Wenn der Artikel bereits benutzt worden ist, ist er auch beim Händler nicht mehr neu. Einschränkungen muß der Handler angeben.