18-01-2017 12:41
Hallo community,
ebay selbst konnte mir hier nicht helfen. Die Mitglieder helfen MItgliedern Seite leider auch nicht. Deshalb versuche Ich es mal hier.
Ich habe einen Gelkamin gekauft, welcher per Spedition bis Bordsteinkante geliefert wurde. Der gewerbliche Verkäufer sitzt in Holland, hat den Kamin auf der deutschen ebay Seite in deutsch angeboten, so dass hier auch deutsches Recht zur Anwendung kommt, so lange dieses strenger ist, als das niederländische. Nun weist der Kamin nach Auspacken zahlreiche Sachmängel auf, so dass Ich den Artikel beim Verkäufer reklamiert habe und um eine Abholung gebeten habe. Der Verkäufer weigert sich, den Kamin ab Haus-/Wohnungstür abzuholen und besteht auf Abholung ab Bordsteinkante. Nach § 439 Abs. 2 BGB hat der Verkäufer die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
Aus nem Jurabuch hierzu: "Der Leistungsort ist bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages im Hinblick auf eine mangelhafte Sache dort, wo sich der Kaufgegenstand naturgemäß und vertragsgemäß befindet. Wenn das Gesetz den Käufer neben der Kaufpreiszahlung explizit zur Abnahme verpflichtet, muss dem Verkäufer bei der Rückabwicklung des Geschäfts diese Verpflichtung ebenso auferlegt werden, was auch gerecht ist, denn der VK hat durch die Mangelhaftigkeit der Kaufsache die Rückabwicklung ja überhaupt erst verursacht. Das ganze im Übrigen auf Kosten des Verkäufers."
Frage: Die Abholung per Bordsteinkante würde für mich einen erheblichen Mehraufwand bedeuten. Denn Ich müsste mir mindestens einen halben Tag frei nehmen und irgendwie einen zweiten Helfer organisieren. Auf Grund dessen, dass es nicht mein Verschulden ist, dass der Kamin Sachmängel aufweist, sehe ich es nicht ein diesen Mehraufwand leisten zu müssen.
Habt Ihr Erfahrung in nem ähnlichen Fall?
Freue mich über feedback.
Besten Dank
Henry