15-05-2017 08:28
Hallo!
Folgende Situation:
Artikel wurde von mir (am 08.05.) ersteigert, wo NUR Selbstabholun (PLZ 23***) möglich war.
Seit dem täglich erfolglose Kontaktaufnahme meinerseits zwecks Abholung.
Durchs Forum, gelesen und über die "Kontaktsuche" die Kontaktdaten gesucht.
Frist gesetzt, um mir Ort und Zeit einer möglichen Abholung zu nennen bis zum 18.05.
(und dabei festgestellt , dass der Ebayer mit PLZ 73*** angemeldet ist ?!)
Wenn die Frist abgelaufen ist, was tu ich dann? negativ bewerten und sonst?
Der VK hat noch weitere Artikel eingestellt
Danke und Gruß
nelaoh
@nelaoh schrieb:Hallo!
Folgende Situation:
Artikel wurde von mir (am 08.05.) ersteigert, wo NUR Selbstabholun (PLZ 23***) möglich war.
Seit dem täglich erfolglose Kontaktaufnahme meinerseits zwecks Abholung.
Durchs Forum, gelesen und über die "Kontaktsuche" die Kontaktdaten gesucht.
Frist gesetzt, um mir Ort und Zeit einer möglichen Abholung zu nennen bis zum 18.05.
(und dabei festgestellt , dass der Ebayer mit PLZ 73*** angemeldet ist ?!)
Wenn die Frist abgelaufen ist, was tu ich dann? negativ bewerten und sonst?
Der VK hat noch weitere Artikel eingestellt
Danke und Gruß
nelaoh
Käufer kann man nicht negativ bewerten!
Die richtige Vorgehensweise bei einem nicht bezahlten Artikel:
http://pages.ebay.de/help/sell/unpaid-items.html
Setz den Nichtzahler auf Deine Bietersperrliste:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BidderBlockLogin
Hier kannst Du Nichtzahler mit mindestens zwei Vermerken von Deinen Verkäufen ausschließen:
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?BuyerBlockPreferences
Außerdem lesenswert:
http://www.ebay.de/gds/Keine-Bewertung-an-Nichtzahler-/10000000208286497/g.html