Sie bekommen alles das, was auf den Fotos zu sehen ist.
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09-07-2012 11:05
Habe ich das Recht wenn ein Verkäufer in den Beschreibungstext schreibt: "Sie bekommen alles das, was auf den Fotos zu sehen ist." auf einen Artikel zu bestehen der zum Größenvergleich direkt deben dem zu versteigernden Artikel gestellt wurde. (Im Absatz drüber steht: "(habe zum vergleich mal nen ........ dazu gestellt)?
Da er geschrieben hat, da man alles erhält was auf den Fotos zu sehen ist und nicht erwähnt hat "mit Ausnahme von" ist er doch eig. verpflichtet einem alles zu Schicken was auf den Bildern ist auch wenn es nicht in der Artikelbeschreibung drin steht oder liege ich da falsch?
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was ich von solcher gierei halte, sage ich mal lieber nicht. B-)
te weiß genau, dass das andere modell nicht bestandteil der auktion war, trotz der vielleicht etwas unglücklichen formulierung.
wenn er selbst mal verkauft und einen fehler machen, sehen wir weiter
aber eines sagt mir eine gewisse lebenserfahrung - ein solcher charkterzug macht sehr einsam.
andererseits ist man mit 21 ja auch noch extrem lernfähig !!! :^O