20-11-2016 20:49
Moin,
ich dachte bisher, dass der Abschnitt "Rechtliche Informationen des Verkäufers" bei gewerblichen Verkäufern verpflichtend ist, auch wenn der Inhalt in der Verantwortung des Verkäufers liegt und durchaus sinnfrei ausgefüllt werden kann.
Bei diesem Angebot fehlt der Abschnitt aber völlig, wenn da nicht bei mir an Anzeigeproblem vorliegt.
Ist das bei ebay zulässig oder ein seltener Bug?
Im Bewertungsprofil steht immerhin "Mitglied seit: 23.04.15 in Hong Kong".
Kaufen muss ich bei dem natürlich nicht, das ist klar.
Ich frage auch deshalb, weil ja mittlerweile die Händlerdaten im Angebot immer erstmal ausgeblendet sind und man sie jedes Mal einblenden muss (so als wären sie für den Käufer unwichtig).
Besonders bei den ganzen in Deutschland angemeldeten asiatischen Adressen ist das total bescheuert und macht die Suche nach vertrauenswürdigen Händlern zum Geduldsspiel.
Danke im Voraus.