Hallo, hatte gerade das problem das ich eine Auktion gewonnen habe die als stückzahl, unter Artikelmerkmalen, die angabe hatte: 51-100. Nach der rechtsbelehrung über privatverkauf stand dann im kleingedrukcten nach kauf bitte gewünschte anzahl angeben . Der verkäufer besteht darauf das das endgebot sich auf ein einzelnes Stück bezieht und die stückzahl nur zur information auf seinen gesamtbestand. Ist das rechtens ?