21-12-2015 16:37
@f.finster schrieb:
Hallo, hatte gerade das problem das ich eine Auktion gewonnen habe die als stückzahl, unter Artikelmerkmalen, die angabe hatte: 51-100. Nach der rechtsbelehrung über privatverkauf stand dann im kleingedrukcten nach kauf bitte gewünschte anzahl angeben . Der verkäufer besteht darauf das das endgebot sich auf ein einzelnes Stück bezieht und die stückzahl nur zur information auf seinen gesamtbestand. Ist das rechtens ?
Hallo @f.finster ,
so wie du es beschreibst, ist es meiner Meinung nach NICHT rechtens.
Erlaubt |
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Verboten |
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