14-05-2013 20:56
Hallo Community 🙂
ich hab einen Artikel von einem Privatverkäufer ersteigert, allerdings kommt er für mich doch nicht mehr in Frage. Der Verkäufer hat angegeben Rücknahmen zu akzeptieren.
Kann ich deshalb auch schon vor der Bezahlung und ohne Angabe von Gründen stornieren?
Nachtrag:
Die Tatsache daß Du anderweitig erfolgreich ein Kaputzenshirt erstanden hast ist kein Grund für eine Stornierung...Gebote sind verbindlich und es kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zustande. Bieten und dann weitersuchen um das ursprüngliche Gebot zu stornieren is nicht !