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VK detec-witzenhausen hat noch nicht vollständig geliefert. ebay schliesst Käuferschutz.

Hallo,

 

mich würde interessieren, ob jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat:

 

06.10.2017 habe ich 2295,00 euro an den VK detec-witzenhausen bezahlt für ein Rollgerüst.

Die Ware ist bis heute 03.11.2017 immer noch nicht vollständig. Ich wurde mit Sendungsnummern zugeworfen, die ich aber nicht einsehen konnte, weil ich keine Login Daten für die Site habe.

Der Verkäufer reagiert sehr einseitig und pampig. Ausser den Sendungsnummern und der Aussage, ich hätte ja Ware angenommen, bekomme ich keine weitere Reaktion.

 

Nachdem ich nun mit der Versendefirma und der Spedition gefühlte 1000x telefoniert habe, hat sich herausgestellt, dass noch eine Palette fehlt 245kg!!!!

 

Doch ebay hat nun meine Käuferanfrage (und ich wollte nie eine Rückzahlung, ich brauche einfach nur das Gerüst!) geschlossen, da ich ja schon eine Teillieferung erhalten hätte und meine Bewertung wegen der langen Lieferzeit und Unvollständigkeit gelöscht!

Aber der Verkäufer bekommt gerade am laufenden Band ähnliche Bewertungen...

 

Ich bin gerade so sauer auf diesen Ebay Mitarbeiter, dass ich heulen könnte!

 

Hat jemand auch noch Ähnliches mit detec-witzenhausen mitgemacht? und wenn ja, wie reagiert ihr?

 

Viele Grüße

Nicole

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Servus @liebling-larissa

 

Sehr ärgerlich,

was Du da gerade erlebst.

Allerdings finde ich das Profil nicht so rosig,

wäre ohne gelöschte Bewertungen wohl noch unerfreulicher.

 

Nun hast Du gekauft,

allerdings ist Ebay bzw. der Kundensupport nicht geeignet,

Dir Deine komplette Ware zu verschaffen.

 

Ich würde jetzt per Post - mind. per Einwurfeinschreiben - eine datierte Fristsetzung

zur vollständigen Lieferung an den Verkäufer senden.

Für den Fall,

dass diese Frist verstreichen sollte,

würde ich den Rücktritt vom Vertrag ankündigen,

mir Schadensersatzforderungen ausdrücklich vorbehalten

und dann eine datierte Frist zur Rückzahlung und Abholung der Ware setzen.

 

Bei dem Betrag lohnt sich das Abgeben an einen Rechtsanwalt.

Du kaufst und verkaufst mit einem Account für privaten Verkauf,

aber um offen zu sein,

sieht das eher nach Gewerbe aus.

Und hier kann es auch schwierig werden,

weil die Frage des Gefahrenübergangs davon berührt wird.

 

 

Antworten (1)

Antworten (1)

Hallo,

 

Du verkaufst eindeutig als "Gewerblicher ".

Dies wäre das erste worum ich mich kümmern würde.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder