11-08-2013 11:47
Mahlzahn liebe Leute.
Käufer kann man ja nachdem man alles
durchgezogen hat (wegen Nichtbezahlung )
Verwarnen lassen und dann auf eine Liste
setzen so das die ab einer bestimmten
Verwrnungsanzahl nicht mehr Bieten können
Geht das auch bei einem Verkäufer (wegen Nichtbelieferung)
und durchziehen von allen legalen mitteln ?
Dank und Gruß,ICH.