abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Verkäufer findet Artikel nicht mehr und Foto ist 3/4tel Jahr alt. Soll man das durchgehen lassen oder auf Ersatz bestehen?

tanfried
Auf Erkundungstour

 

🙂 Hallo alle zusammen,

 

habe folgendes Problem und bitte um Rat:

Nach dem Kauf eines Artikels (per Paypal), schreibt mir die Verkäuferin, sie könne den Artikel nicht verschicken, weil sie ihn nicht findet. Wie sich herausstellt ist das Foto zudem ein 3/4tel Jahr alt.

 

Nun frage ich mich einerseits,

- muss ich Ihre Behauptungen einfach so akzeptieren?

Andererseits auch,

- wie alt darf ein Foto sein, das bei einer Auktion den zu versteigernden Artikel abbildet?

 

Es handelt sich um ein Kleid, was ich für insg. 8,50 € am 19. Mai ersteigert habe. In der Artikelbeschreibung wird behauptet: "es war mit Abstand mein Lieblingskleid!"

Von daher regt sich schon stark der Verdacht, das der Umzug und das Nichtauffinden, nur eine Ausrede sind um das heissgeliebte Stück nicht verkaufen zu müssen.

 

Bin mir nicht sicher wie ich damit umgehen soll.

- Soll ich das durchgehen lassen, oder auf den Artikel bestehen bzw. das hier machen:

 

Forum-Zitat: rh-flieger zu Betr.:Verkäufer kann nicht liefern - angeblich drei Artikel auf einmal verloren 25 Apr 2013 15:50

"Rein "technisch" gesehen muß deine Verkäuferin den Artikel zu dem Höchstgebot herausrücken.

Du kannst also darauf bestehen, daß die Artikel geliefert werden. Sollten die Artikel wirklich verloren gegangen sein, ("haha"), kannst du mit angemessener Fristsetzung eine Ersatzbeschaffung verlangen. Mehrkosten trägt natürlich deine Verkäuferin!"

 

- Und wenn ich ihm `ne schlechte Bewertung gebe, kann er mich auch schlecht bewerten, oder? Obwohl ich nichts falsch gemacht habe???

 

Hoffentlich kann mir jemand helfen, mit Tausend Dank im Vorraus *** - Tanne

P.S. bin hier neu, bitte verzeiht, wenn ich was falsch mache.

 

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (1)

Antworten (1)

Anonymous
Nicht anwendbar

Schau mal hier:

 

Ich zitiere hier einen Fori (dieses geniale Schreiben ist nicht auf meinem Mist gewachsen):

 

Lieber Verkäufer,

ich darf Ihnen mitteilen, dass ich auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehe.

Zu schade aber auch, dass immer Artikel plötzlich nicht mehr lieferbar sind, die für den Käufer ein Schnäppchen darstellen.

Wenn Sie noch mal genau nachsehen, finden Sie den Artikel bestimmt wieder - sicher haben Sie doch einen anderen verkauft.

Es wäre wirklich sehr schade, wenn ich den gleichen Artikel anderweitig kaufen und Ihnen anfallende Mehrkosten in Rechnung stellen müsste, eventuell dazu auch noch Mahnungen und einen Mahnbescheid oder anfallende Anwaltskosten.

Meine Zahlung ist via .... unterwegs an Sie. Für den versicherten und sendungsverfolgten Versand als ... habe ich mir erlaubt, xx Euro zusätzlich zu zahlen.

Ich erwarte, dass der Artikel spätestens am 00.00.2013, wohlbehalten und gut verpackt bei mir eintrifft. Nach Versand teilen Sie mir bitte umgehend die Sendungsnummer zur Online-Nachverfolgung mit.

 

Mit erwartungsvollen Grüßen

Unterschrift"

 

Das Alter des Fotos spielt m.E keine Rolle, wenn es den Artikel in seinem aktuellen Zustand zeigt.