01-09-2012 12:33
Ich habe bei Ebay 4 Original VW Radkappen für einen Gold VI gekauft.
Weil in der Auktion als Stückzahl 3 eingestellt war und mir dadurch alles etwas unklar vorkam habe ich den Verkäufer vorher angeschrieben um mich zu vergewissern.
Als Antort bekam ich:
„Natürlich 4 Stück zum Preis von 40.- Euro für 15 Zoll. Waren auf meinem Golf 6.“
Alles perfekt genau das was ich suche und habe die Radkappen über „Sofortkauf“ ersteigert und mit PayPal bezahlt.
Nach mir haben noch zwei Personen zusätzlich die Kappen gekauft.
31.08.12 21:44:52 MESZ 5***x( 114)
31.08.12 17:35:56 MESZ h***k( 605)
31.08.12 16:28:19 MESZ ß- das bin ich
Paypal Überweisung war um 16:30 Uhr
Jetzt bekomme ich vom Verkäufer eine Mail wo er mir mitteilt ich wäre nicht der erste Käufer gewesen und die Radkappen wären bereits schon verkauft und verschickt.
Angeblich alles ein Einstellungsfehler.
Vom Ebay Kundenservice habe ich die Bestätigung, dass ich erste Käufer war und auch einen rechtlichen Anspruch auf den Artikel
habe.
Wenn er ehrlich geblieben wäre Ok! Aber er behauptet nun einfach Dinge die nicht stimmen.
Er hätte die Radkappen „Fairerweise an den ersten Bieter geschickt" Ich bin doch nicht blöde!
Was würdet Ihr tun?
Du kannst natürlich auch versuchen, die Radkappen einzuklagen.
Wird sich aber nicht lohnen.
Wo hier ein Irrtum sein soll, erschließt sich mir nicht.
Der Zierblendensatz ist mit Stückzahl 3 angeboten worden.
Die Blödheit des Verkäufers kann zu Irrtümern führen, ist aber kein Irrtum
im Sinne des Gesetzes. Er hätte seinen "Irrtum" erkennen müssen.
Und nicht erst hinterher damit ankommen.