29-07-2013 17:32 - bearbeitet 29-07-2013 17:33
Ich habe das Problem dass ich ein Konvolut ersteigert, bezahlt und nicht bekommen habe. Daraufhin wurde ein Fall eröffnet.
Nach einigen Tagen hat der Verkäufer ungefragt den Kaufpreis erstattet. Das will ich aber nicht sondern die ersteigerten Artikel.
Bislang war ich der Ansicht dass ich bei einer gewonnenen Auktion auch den Artikel geliefert bekommen muss und der Verkäufer nicht einfach zurücktreten kann weil ihm der Kaufpreis zu niedrig war.
Ebay hat den Fall geschlossen. Ist das alles so rechtens?