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Verkäufer möchte Artikel nicht hergeben

Hallo - Guten Morgen.

 

Wir haben leider ein Problem mit einem Verkäufer. Folgende Situation.

 

Wir als Käufer (Gewerblich) haben bei einem gewerblichen Verkäufer einen Anhänger ersteigert (rund 4000,- Euro).

Zahlungsvereinbarung laut Auktion: Barzahlung bei Abholung.

 

Bei der ersten Kontaktaufnahme unsererseits baten wir den VK vorab um Zusendung einer Rechnung. Diese hat er uns

auch per Fax übermittelt - jedoch mit einem Zuschlag von 19 % Mehrwertsteuer.

Er behauptet nun, der Ebay-Preis wäre Netto-Preis gewesen und besteht nun auf die Zahlung von rund 4700,- Euro.

 

Wir lehnen dies natürlich ab und möchten den Anhänger zu dem ursprünglichen Preis abholen.

Wir haben auch angeboten, sofort zu ihm zu kommen (ca. 300 km) und zu bezahlen und den Hänger mitzunehmen.

 

Der VK war im letzten Telefonat nun sehr ungehalten und uns wie folgt informiert:

 

- er bricht Kauf bei Ebay ab, da dieses einen Fehler enthalten hätte

- er verweigert die Herausgabe des Hängers

 

Mittlerweile hat er auch über Ebay einen Kaufabbruch geschickt.

 

Wir bitten um Hilfe - wie sollten wir hier vorgehen.

 

Vielen Dank schon mal im Voraus.

 

 

 

 

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Die Frage ist eher was du erreichen willst.

 

Ihr zwei habt einen Vertrag über den Anhäger. Der Preis ist laut Angebot brutto. Du hast also einen Herausgabeanspruch gegen den Verkäufer Zug umZug gegen Zahlung der 4000 Euro.

 

So sieht die Situation erst mal aus. Ob der VK hier als PVK auftritt oder nicht dabei egal. Nach PAngV hat er (übrigens auch als PVK) den Preis einschließlich aller Preisbestandteile, eventuell zzgl. Versandkosten anzugeben. VSK fallen hier flach, da Abholnug.

 

Er kann dir auch die zugesagte "ordentliche Rechnnug" ausstellen. Als Kleinunternehmer oder bei Differenzbesteuerung würde er das auch ohne ausgewiesene USt machen. Dann gerne über 4000 Euro. Sonst eben über 3361 Euro plus USt. Wie der das intern buchhalterisch verwurstet interessiert dich aber nicht, du hast einen Vertrag mit einer Privatperson und die schuldet dir einen Anhänger.

 

Dein Problem ist relativ umfassend ausgeurteilt (BGH, Abbruchjäger I und II) und meiner Meinung nach hast du gute Chancen, entweder den Anhänger oder ersatzweise Schadensersatz zugesprochen zu bekommen. Natürlich, vor Gericht und auf Hoher See....

 

Ob du dir den Streß antun willst und bereit bist, mit den Gerichts- und Anwaltskosten erst mal in Vorleistung zu gehen mußt su selbst entscheiden.

 

Dem Kaufabbrch würde ich jedenfalls nicht zustimmen, dann erst mal einen nicht erhaltenen Artikel und anschließend einen Grundsatzverstoß durch den Verkäufer melden und zum Schluß noch passend bewerten. .

 

 

Moin @mickyprivat

 

das hier kommt nicht in Frage?

 

https://pages.ebay.de/help/sell/businessfeatures.html

 

Wäre schön, wenn wir mal eine Artikelnummer hätten um uns das Angebot anschauen zu können. Frau (zwinkernd)

Anonymous
Nicht anwendbar

Hallo @mickyprivat

 

Viel Optionen bleiben ja nicht.

 

Ihr könntet zivilrechtliche Schritte androhen und durchsetzen.

Oder die Nummer sachlich bewerten und abhaken.

 

Ich würds abhaken, nicht um noch Risiko einer Leerfahrt bei etwaigen Terminabstimmungsproblemen zu haben.

Sollte der VK einen Nichtzahlerfall öffnen, könnt Ihr hier http://pages.ebay.de/help/buy/appeal-unpaid-item.html Einspruch gegen den Nichtzahlervermerk einlesen und hierzu die Korrespondenz mit dem Vk hochladen.

 

 

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