01-09-2012 15:31
Ich habe einen Artikel zum Sofortkauf gekauft. Nun hat sich der Verkäufer gemeldet, dass sich ein Fehler eingeschlichen hätte und sein System den falschen Betrag angegeben hat. Ich könne den Artikel nicht kaufen! Bezahlt hab ich schon. Wie sieht das rechtlich aus? Muss er liefern? Kann er einfach stornieren?
warum verschweigst du, das der Vk den Artikel für 1 Euro eingestellt hat ....
hat er ?
dann ist seine Angabe korrekt, er beruft sich auf einen Einstellirrtum nach § 119, damit ist für dich die Aussicht einen Mega Schnapp zu machen, erledigt
Artikelnummer, dann wird dich auch besser geholft !
Mir ging es dabei bestimmt nicht um einen Verkäufer zu schädigen. Es hat mich nur interessiert, da sich der Verkäufer nicht gemeldet hat, bzw ich nur eine Mail erhalten habe, in der stand, dass ich den Artikel nicht kaufen kann und dann gabs ihn erneut wieder für 1,02 Euro. Fand es alles ein wenig komisch. Aber trotzdem danke für die eine oder andere ernstgemeinte Antwort hier. Und ja ich kaufe campingkocher 🙂
was hat das mit 1 Euro zu tun????
Gut, 1,02 €...;-)
Aber auch dafür wirst Du's nicht kriegen.
...und bingo, aber nicht weil ich nun eine glaskugel habe und multiauktionen sind immer so eine sache beim stöbern...
http://offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewBidsLogin&_trksid=p4340.l2564&rt=nc&item=370644439918
ich hatte eigentlich meinen lieblings 1,- abgreifer gescannt und der hat das zelt gleich 15 mal gekauft...
und so fette brocken gibt es auch als irrtumseinstellung selten...
bernd, wenn er das zelt nun an alle für 1,02 ausliefert mit kostenlosem versand, was wird dann übrigbleiben.
das zelt soll über 1000,- kosten.
stimmt, wahrscheinlich die insolvenz !!!
dennoch hat er den fehler heute wieder gemacht !! :_|
irgenwie glaube ich nicht, dass bernd die nummer nennt ???
aber wer campingkocher kauft, kauft bestimmt auch zelte und die gab es wirkich günstig...?:|
was hat das mit 1 Euro zu tun????
Moin...
Wenn der Verkäufer einen Fehler gemacht hat, kann er sich auf einen Irrtum berufen und der Vertrag ist nichtig.
Ja ,wenn er dir den Irrtum erklärt.
§119