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Verkäufer will Artikel nicht rausgeben

Hallo,

 

ich habe einen Artikel sehr günstig ersteigert. Nun will der Verkäufer den Artikel nicht herausrücken mit folgender Begründung:

 

der Artikel habe er im Auftrag eines Vereins verkauft. Ich habe mit zwei anderen Personen gesprochen (Schwiegermutter des Verkäufers: hier hätte ich den Artikel abholen sollen; und ein Mitglied vom Verein). Einmal habe ich die Aussage bekommen, für den Preis könne man das ja nicht verkaufen und ein anderes Mal, dass der Artikel schon einer anderen Person versprochen sei.

 

Der Verkäufer will nun die Transaktion abbrechen, ich sehe das aber gar nicht ein. Was sagt ihr dazu?

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Hallo,

 

2x Frist seztuen, dass er dir die Ware übereignet.

 

Beweisbar mit Einschreiben oder, wenn man sich das spart, zumindest elektronisch auf alle verfügbaren Kontaktwegen. Per E-Mail, per Ebay etc. 

 

Wenn er nicht liefert, fordert man Schadensersatz statt der Lieferung. Das ist der Marktpreis, um es woanders zu kaufen minus Auktionspreis. Also nach Angeboten schauen, was man für ein vergleihcbaren Artikel bei einem Händler hinlegen muss.

 

Und da das meist weit höher liegt (sonst würde er sich ja nicht querstellen), lohnt sich das auf jeden Fall, den rechtlichen Weg zu gehen.

 

Da er im eigenen Namen verkauft hat und die rechtlcihe Frage auch unzweideutig ist, geht er gnadenlos unter.

 

Worüber reden wir denn? Artikelnummer?

 

Gruß allura

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