12-10-2013 09:20
hallo. habe bei einen gewerblichen verkäufer etwas gekauft und zurückgeschickt, da der artikel doch nicht meinen erwartungen entsprach. der preis war über 40 euro. natürlich habe ich den verkäufer vorher darauf angeschrieben und habe die abwicklung für artikel zurückgeben gemacht. nun hat der verkäufer mir aber nur den preis des artikels und einmal versand erstattet. als ich ihn darauf ansprach was mit den ersatz für rückporto ist, meinte er ich soll ih den beleg schicken, dann bekomm ich das ersetzt. (dhl paket 6,90) davon steht allerdings nicht in den agb. er meinte ich hätte den beleg ja in das paket legen sollen und gemeinsam zurückschicken^^ somit werde ich den beleg nun als brief nachschicken. was ich auch absolut nicht verstehe ist: als ich auf artikel zurückgeben gegangen bin, dann erscheint unter anderen ein text vom verkäufer, man sollte entweder als groß- maxibrief oder päckchen 3,90 euro zurücksenden. was ist jetzt aber wenn die unversichert zurückgeschickte ware verloren geht?! außerdem läuft der verkäufer gefahr, dass ein käufer behauptet er habe zurückgeschickt und behält die ware und kassiert trotzdem das geld.
@shop420ping schrieb:man sollte entweder als groß- maxibrief oder päckchen 3,90 euro zurücksenden. was ist jetzt aber wenn die unversichert zurückgeschickte ware verloren geht?! außerdem läuft der verkäufer gefahr, dass ein käufer behauptet er habe zurückgeschickt und behält die ware und kassiert trotzdem das geld.
Wenn er anweist, unversichert zurückzuschicken, dann trägt er der VK bewusst das Risiko und er darf nachher überhaupt nichts behaupten.