27-09-2012 00:23
Hallo,
habe für 11,50€ eine Kleiderschrank und ein Regal ersteigert, Artikelnr. 110952825852.
Unmittelbar nach der Auktion habe ich, da Selbstabholung, den Verkäufer angeschrieben, er möge mir bitte Telefonnummer und Adresse schreiben, damit wir einen Termin vereinbaren können. Dann kam aber innerhalb weniger Minunten folgende Nachricht: Da der Artikel nicht mehr dem Zustand " Top gepflegt" entspricht, möchte der Verkäufer vom Verkauf zurücktreten und ich soll mich damit einverstanden erklären.
Ich habe dies verweigert und wiederum um eine Besichtigung der Möbel gebeten. Die Antwort steht nun aus...
Ich bin schon so lange bei Ebay, aber sowas ist mir noch nie passiert!!! Ich habe bereits eine Email an Ebay geschrieben und den Sachverhalt geschildert. Aus meiner Sicht versucht der Verkäufer vom Kauf zurückzutreten, weil der Kaufpreis zu niedrig ist. Dann hätte aber der Verkäufer den Artikel nicht für 1€ Startpreis einstellen dürfen sondern einen Mindestpreis festsetzen müssen! Was würdet ihr an meiner Stellle tun? Ich habe bereits ein bisschen im Internet geschaut und da wird auf das Urteil vom OLG Köln vom 08.12.2006 verwiesen. Wer hat noch andere Infos?
Liebe Grüße,
Conny
PS: Habe die Möbel nicht für mich ersteigert, sondern für eine bedürftige alleinerziehende Mutter mit 3 Kindern, die ich beruflich betreue. Deren Budget ist sehr klein, da die ARGE keine Möbel zahlen will und deshalb hatte ich mich sehr über das Ergebnis der Auktion gefreut... Die Jungs hätten sich sicherlich auch sehr über die Möbel gefreut! 😞