06-01-2019 13:07
Guten Tag,
nachdem ich gestern eine Kamera für ca. 750€ erfolgreich ersteigert habe und heute den Betrag überweisen wollte, habe ich nochmals den Verkaufer kontaktiert, der mir daraufhin trocken mitteilte, dass er leider unter 1000€ nicht verkauft. (theoretisch hätte ich zu diesem Zeitpunkt bereits bezahlt haben können)
Der Artikel war ohne Mindestpreis eingestellt und ich hatte den Zuschlag erhalten. Läge das Endgebot (überspitzt) bei einem Euro, hätte ich noch Verständnis, aber 750 sind schließlich nicht wenig.
Einen Irrtum seitens des Verkäufers halte ich für zweifelhalft, da er selbige Kamera nachweislich bereits MIT Mindestpreis in einer vergangenen Auktion angeboten hatte - dieses mal ohne.
Nun habe ich mich etwas über die Rechtslage informiert und bin auch auf diesen Link gestoßen.
Obwohl ich beruflich ziemlich auf das Gerät angewiesen bin und mich bereits darauf eingestellt hatte, bin ich dennoch unsicher einen Verkauf zu erzwingen. Am Ende könnte das Gerät etwa mutwillig beschädigt werden und ich stehe mangels Rückgaberecht ohne Kamera und Geld da.
Bisher habe ich den Verkäufer nochmals angeschrieben und ihn mit der Rechtslage konfrontiert, allerdings noch ohne Antwort.
Welche Möglichkeiten habe ich, sollte der Verkäufer nicht einlenken?
Hallo -
selbstverständlich steht dir der erworbene Artikel zu deinem Gebotspreis zu.
Will ein Verkäufer mehr für seine Ware,
muss er einen Startpreis in Höhe seiner Schmerzgrenze
oder einen Sofort-Kaufpreis einsetzen.
Im vorliegenden Fall würde ich, wenn ich die Ware unbedingt haben möchte,
den Verkäufer von seinen Vertragspflichten in Kenntnis setzen
und dass ich meinen Kauf einzuklagen bereit bin,
wenn er den Artikel nicht umgehend in angegebenem Zustand versendet.