25-12-2018 21:43
Hallo, habe per Sofortkaufen ein Handy gekauft, wobei der Verkaeufer nur Barzahlung bei Abholung und DHL-Versand auf ebay anbot. Da ich keine Abholung plane, vertraute ich auf Paypal als Zahlungsmethode. Jetzt moechte der Verkaeufer (ebay-Mitglied seit 2014), dass ich per Ueberweisung bezahle und lehnt paypal ab. Halte ich den Vertrag nicht ein, dann will er das Handy ausserhalb ebay verkaufen und von mir die evtl. entstandene Preisdifferenz einfordern. Falls ich nicht bezahle, will er mich in Zahlungsverzug setzen mit seinen Anwaelten und auch Kosten fuer den Rechtsbeistand verlangen. Problem ist, dass ich keine Garantie habe, dass er nicht absichtlich das Handy um 200 Euro billiger verkauft bzw. den Verkauf so belegt und von mir die Differenz verlangt. Danke vorab fuer die Hilfe.
@tom2377 schrieb:Hallo, habe per Sofortkaufen ein Handy gekauft, wobei der Verkaeufer nur Barzahlung bei Abholung und DHL-Versand auf ebay anbot. Da ich keine Abholung plane, vertraute ich auf Paypal als Zahlungsmethode. Jetzt moechte der Verkaeufer (ebay-Mitglied seit 2014), dass ich per Ueberweisung bezahle und lehnt paypal ab. Halte ich den Vertrag nicht ein, dann will er das Handy ausserhalb ebay verkaufen und von mir die evtl. entstandene Preisdifferenz einfordern. Falls ich nicht bezahle, will er mich in Zahlungsverzug setzen mit seinen Anwaelten und auch Kosten fuer den Rechtsbeistand verlangen. Problem ist, dass ich keine Garantie habe, dass er nicht absichtlich das Handy um 200 Euro billiger verkauft bzw. den Verkauf so belegt und von mir die Differenz verlangt. Danke vorab fuer die Hilfe.
wie kommst Du auf die "grandiose" Idee via Paypal bezahlen zu wollen wenn nur Barzahlung bei Abholung seitens des VK`s angeboten worden ist?
Das ist kein Grund um vom geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten zu können......
Nenn` mal bitte die entsprechende Artikelnummer.....
Rechtliche Fragen solltest Du mit einem Anwalt besprechen - so wie Du den Fall schilderst (unter der Voraussetzung das es sich um einen Privatverkäufer handelt) könnte diese über seinen Anwalt die Differenz bei einem "erneuten" Verkauf einfordern.
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