15-11-2014 09:35
Hallo allerseits,
ich habe vor einigen Tagen ein Artikel bei ebay ersteigert. Artikel wurde vom Verkäufer für 2,40 verschickt.
Nun kam gestern der Artikel an, mit einer Kunstoffhülle der Deutschen Post, auf dieser Kunstoffhülle steht drauf:
"Die Sendung wurde leider beschädigt und deshalb von der Deutschen Post mit Kunstoffhülle versehen"
Das Problem ist das der Artikel mit nur einen Briefumschlag verschickt wurde, ich finde man hätte sich die Mühe machen können den Artikel mit ein Luftpolsterumschlag zu verpacken. Der Umschlag ist komplett kaputt gegangen.
Was kann ich tun? Fall öffnen? Ich habe diesen Umschlag noch nicht geöffnet.
Im Anhang befindet sich ein Bild, vorne sieht das ganze noch schlimmer aus.
Gruß
minjin22
Ahem. Wie waren noch gleich deine Worte am 20-12-2013....
Natürlich hätte die VK besser verpacken müssen, ABER die Versandart war klar angegeben.
Mit der Erkenntnis unten hättest du sie besser angewiesen, einen Lupo-Umschlag zu verwenden und nachverfolgbar zu versenden.
20-12-2013 07:42 - bearbeitet 20-12-2013 07:44
Beruhe dich auf dein Recht, ebay sagt (für private Verkäufer):
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB). Der Versand der Ware geschieht also auf Risiko des Käufers. Geht der Artikel verloren oder wird dieser beschädigt, kann der Käufer den Kaufpreis nicht ganz oder teilweise zurückverlangen und Sie müssen auch nicht erneut liefern.
Als Verkäufer haben Sie jedoch die vertragliche Nebenpflicht, den Artikel ordnungsgemäß und sicher zu verpacken. Wird der Artikel aufgrund einer unsachgemäßen Verpackung beschädigt, stehen dem Käufer unter Umständen Schadensersatzansprüche gegen Sie zu. Dies gilt auch, wenn Sie sich mit dem Käufer auf eine bestimmte Versandart (z.B. versicherter Versand) geeinigt haben und Sie von dieser Vereinbarung abweichen.
Hast du Zeugen das du die Ware versendet hast? Ich würde Paypal diesen Absatz verschicken, wenn Käufer das Geld zurücknimmt.