03-04-2017 00:55
Wenn ich von einem privaten Verkäufer etwas kaufe, der keine Rücknahme anbietet, aber das Produkt nicht so ganz der Beschreibung entspricht bzw. vieles auf gezieltes Verschweigen des tatsächlichen Ausmaßes und Art eines Defekts hindeutet - und der Verkäufer Experte ist und ausschließlich in einer Kategorie verkauft (also eigtl. gewerblicher Verkäufer ist), wie soll man dann vorgehen?
Die Anfrage einer Rücknahme wurde vom Verkäufer negativ beantwortet; eBay gibt bis zu einer Frist von 30 Tagen Zeit, die Angelegenheit zwischen Käufer und Verkäufer zu besprechen. Was passiert danach? Prüft dann eBay.de automatisch, ob hier etwas falsch gelaufen ist - oder habe ich dann gar keine Chance mehr, etwas zu reklamieren (wurde nicht per PayPal, sondern Überweisung bezahlt). Sollte ich VOR Ablauf dieser 30-Tage-Frist einen Fall bei eBay eröffnen, daß gegen die eBay-Grundsätze verstoßen wurde (eigtl. gewerblicher Händler verkauft als Experte nur in einer Kategorie Dutzende Dinge pro Jahr, müsste dann aber auch Rücknahme anbieten, zumal bestenfalls sehr geschickt "beschrieben" wurde, aber das Ausmaß schon aufgrund des professionell wirkenden, systematischen Testverfahrens bekannt gewesen sein müsste - also sogar ein Vorsatz nicht ausgeschlossen werden kann).
Hallo @cancerresearch
für eBay ist es egal, ob der Verkäufer eigentlich gewerblich handelt oder nicht. Entscheidend ist, wie der Verkäufer hier angemeldet ist. Es hat den Käufer ja vorher auch nicht gestört, dass ein offensichtlich gewerblich handelnder Verkäufer sich unter dem Deckmantel des Privatverkäufers vor den Käuferrechten drückt.
Wenn eine Rückgabe nach 30 Tagen weder von demjenigen, welcher den Fall geöffnet hat geschlossen oder an eBay weitergeleitet wird, schließt eBay den Fall ohne Entscheidung. Bei einer angefragten Rückgabe gibt es auch keinen Eintrag im Verkäuferkonto, anders als bei einem nicht erhaltenen bzw. von der Beschreibung abweichenden Artikel. Denn eine Rücknahme ist bei einem als privat angemeldeten Verkäufer eine reine Kulanzangelegenheit und stellt keinen Mangel dar.
Und wenn mit Überweisung gezahlt worden ist, braucht man auch gar nicht den Fall an eBay weiterleiten, da dann eh keine Entscheidung getroffen wird - Käuferschutz gibt es nur bei Zahlung mit PayPal.
Und wenn man etwas reklamieren will, dann sollte man entsprechend auch einen abweichenden Artikel melden. Die Rückgabe ist eigentlich nur für die Fälle gedacht, wo Verkäufer und Käufer sich schon einig sind und die Abläufe vereinfacht werden sollen. Um Druck gegen den Verkäufer aufzubauen ist die Rückgabeanfrage die denkbar schlechteste Alternative.
Danke @katzenjogi
für die Antwort. Es mag für die Gewinne von eBay ja egal sein
- wenn offenbar Steuerhinterziehung unterstützt wird ( ein gewerblicher Verkäufer tarnt sich als Privatverkäufer )
- Kunden am Ende vielleicht auch betrogen werden
Aber ist es nicht ein Verstoß gegen eBay-Grundsätze, daß ein Verkäufer auch offensichtlich nicht richtig angemeldet ist? Macht sich eBay dann nicht zum Mittäter?
Wenn ein Käufer bei so einem Verkäufer mit immerhin doch über 90% positiver Bewertung kauft, wird er nicht immer vorher prüfen, ob das ein getarnter gewerblicher Verkäufer ist. Der Käufer kann sogar ausgehen, wenn ein Privatverkäufer kaum negative Bewertungen hat, daß es nicht so zu Problemen kommt und die Sachen auch korrekt dargestellt werden und nicht maximal verschleiert, professionell getäuscht wird.
Was den Käuferschutz angeht, dachte ich, daß das mit ausschließlich PayPal-Zahlung schon lange vorbei ist und nachdem PayPal und eBay doch jetzt getrennte Unternehmen sind insbesondere auch andere Zahlmethoden wie insbesondere die Überweisung für Käuferschutz gelten können.
Also muss ich dem uneinsichtigen Verkäufer garnicht weiter antworten, sondern kann (sollte) VOR Ende der eBay-Frist einen Fall eröffnen, weil der gewerblich handelnde (ob mit oder ohne Betrugsvorsatz ist ja zunächst nicht meine Nachweispflicht) gegen die eBay-Grundsätze verstößt, wenn er sich nicht korrekt anmeldet. Mal sehen, ob eBay sich auf die Seite der mutmaßlichen Steuerhinterzieher stellt.