abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Wann kann man KAUF RÜCKGÄNGIG machen?

Hallo!

 

Ich habe vor einiger Zeit mehrere ARtikel bei einem Verkäufer bei ebay ersteigert. Da ich noch etwas bzgl. der Versandkosten mit ihm zu klären hatte, schrieb ich ihn dazu mehrfach an.

Leider hat der Verkäufer bis heute darauf nicht geantwortet. (in seinen Bewertungen stehen z.T. auch Negativ- Bewertungen, wie: "Verkäufer hat nie geantwortet", u.Ä. Allerdings sind die meisten Bewi's positiv; vor allem in jüngerer Zeit).

Bezahlt habe ich die Ware natürlich noch nicht.

Nun würde ich gerne vom Kauf zurücktreten, da Verkäufer offenbar nicht erreichbar, und steht nicht seinen Kunden zur Verfügung. Der Erhalt der Ware ist mir nicht (mehr) besonders wichtig (der Verkauf derselben an mich dem Verkäufer offenbar auch nicht).

Unter welchen Bedingungen kann ich hier vom Kauf zurücktreten, bzw. ist der Kauf "unwirksam"?

Kann ich den Kauf hier als "ungültig" ansehen? - Seit über 1 Woche meldet sich der Verkäufer auf meine Mails nicht.

Soll man ebay einschalten, um die Sache zu klären?

Kann ich dem Verkäufer eine FRIST setzen? (beide Seiten sind hier Privat(ver)käufer!). (Frist auf meine Fragen/ Mails zu antworten).

Unter welchen Bedingungen kann ich hier vom Kauf zurücktreten, bzw. den Kauf als unwirksam ansehen?

 

Würde mich über Ratschlag sehr freuen!

 

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (0)

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder