28-05-2013 19:59
Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem weiterhelfen. Ich hab von einem gewerblichen Händler zweimal eine Displayeinheit für das Galaxy S3 ersteigert. Beide Artikel wurden in der Kategorie „Als Ersatzteil / defekt“ eingestellt und beide hat er wie folgt beschrieben:
„Verkauft wird
eine Komplett-Einheit (Touch-Glas/ LCD & Rahmen) für das i9300 in weiß
Der LCD und Touchscreen hat bis zum Ausbau tadellos funktioniert
wegen Glasbruch AUSDRÜCKLICH als DEFEKT!
original Samsung
ACHTUNG: Es ist kein kompl. Handy, sondern nur das oberer Teil davon.
Der Artikel wird hier als Defekt/Schrott angeboten,daher keine Garantie keine Rücknahme“
Nun zum Problem. Das erste (LCD) funktioniert wie oben beschreiben, das zweite ist jedoch defekt.
Ich hab den Käufer angeschrieben und den Defekt beschrieben und ihn gefragt wie wir das Problem lösen können.
Er Antwortete mir das es beim Ausbau funktioniert hat und das es ihm Leid tut das der Artikel evtl. nicht meiner Vorstellung entsprich. Er wies auch nochmal daraufhin das er natürlich keine Garantie dafür geben kann und deshalb wurde der Artikel auch als Defekt/Schrott angeboten.
Ich hab ihn dann darauf hingewiesen das der Artikel nicht dem beschriebenen Zustand entspricht und ihn gebeten mir mitzuteilen ob er mir einen Ersatzartikel schickt oder ich von meinem Widerrufsrecht gebraucht machen soll.
Er wiederholte, dass der LCD bis zum Ausbau funktionierte und dass er zudem bei defekten Artikel keine Garantie und kein Rückgaberecht gibt.
Ich wies ihn daraufhin das er als gewerblicher Verkäufer auch bei defekter Ware das Widerrufs- oder Rückgaberecht nicht ausschließen kann und das ich mich wenn wir keine Einigung finden dazu gezwungen sehe Ebay und Paypal einzuschalten.
Er Antwortete mir dass es laut seiner Rechtsabteilung durchaus möglich sei, da der Artikel ausdrücklich als Defekt Schrott angeboten wurde, und deshalb auch eBay oder Paypal nichts davon annehmen wird. Er wies mich auch hin das die Möglichkeit besteht das ich den Defekt selbst durch eine nicht Fachgerechte Handhabung hervorgerufen habe.
Ich hab danach einen Fall in Ebay eröffnet und nochmal die Situation geschildert.
Der Händler antwortet auch und wies mich nochmal daraufhin das er keine Garantie und keine Rücknahme anbietet. Er schrieb auch, dass das Risiko in dem Fall beim Käufer liegt, wenn er einen Artikel kauft der Vorweg schon als Defekt/Schrott angeboten wird und das der Artikel auch dem Entspricht.
Er unterstellte mir auch, dass ich ihm deswegen eine schlechte Bewertung schreibe und drohte mir im Falle dessen, mit rechtlichen Schritten.
Jetzt würde ich gerne eure Meinung dazu hören, wie ihr die ganze Sache sieht und wer den nun Recht hat und was den meine nächsten Schritte sein sollen.
Danke und Gruß
bleeboy1