18-06-2017 18:37
Hallo, liebe Forumgemeinde,
ich habe im Moment viel Pech mit Ebay-Käufen.
Ich habe eine Packstation als Versandadresse hinterlegt.
Mein 1. Problem: Ich habe Ware ersteigert und nicht drauf geachtet, dass die (private) Verkäuferin für den Versand Hermes Shop2Shop angegeben hat. Das funktionierte natürlich nicht, daraufhin hat die VK einfach unversichert als Päckchen verschickt, weil sie sonst 9 Cent draufgezahlt hätte. Das Päckchen ist nie angekommen und ich streite mich jetzt mit der VK rum und bin sauer. Ich bin der Meinung, sie hätte mich ruhig kontaktieren können, damit ich ihr entweder eine andere Adresse gebe oder die 9 Cent überweise. Unversichertem Versand hätte ich auf keinen Fall zugestimmt, denn - und hier kommt auch mein zweiter Fall - DHL hat bereits kurz zuvor ein Paket für mich verschwinden lassen. Hier war es ein gewerblicher Verkäufer. Da warte ich jetzt auch seit etlichen Wochen auf die Rückzahlung, die der VK erst leisten will, wenn er die Entschädigung von DHL erhalten hat. Er ist auch sehr unkooperativ, wollte zuerst keinen Nachforschungsanrag stellen, meldet sich - trotz Zusage - nie freiwillig, um mich über den Stand zu informieren.
Also meine Frage zu 1. Darf die VK von der Versandart abweichen und? zu 2. Muss ich mich hier wirklich monatelang gedulden?
Also zur ersten Frage: nein, die Verkäuferin darf natürlich nicht von der vertraglich vereinbarten Versandart abweichen. Du auch nicht. Also hast du eine hermesfähige Lieferanschrift anzugeben. In dem Fall eben den Hermes-Shop, der für dich am nächsten ist. Schon gibt es keine Probleme.
Nun gibt es ein Problem. Du hast eine andere Versandart gewollt. Eine die mit einer Packstation kompatibel ist. Du hast Versandkosten bezahlt, die für irgendeine packstationskompatible Versandart ausreichen. Die hat dein VK verwendet. Mehr bezahlt hast du nicht. Wäre ja auch machbar gewesen. Einfach nachzahlen, daß es für ein DHL-Paket reicht.
Ich denke, der Schwarze Peter liegt hier bei dir.
Zur zweiten Frage: im Grunde hat der Verkäufer das Versandrisiko. Das hat er mit DHL abgefangen. Ist aber sein Risiko, nicht deines. Sobald die Nachforschung ergibt, daß die Sendung nicht zugestellt wurde, hat er dir den Kaufpreis und die Versandkosten zu erstatten.
Wobei mich etwas wundert, daß er so lange braucht um festzustellen, wo die Sendung ist. Geht doch mit der Sendungsnummer ratz-fatz. Laß mich raten: der hat die Ware natürlich "unversichert" verschickt. Na das ist dann allerdings sein Problem. Es bleibt ihm ja immer noch die Option, dich hinterher wieder auf Zahlung in Anspruch zu nehmen, wenn sich ergibt, daß die Sendung doch zugestellt wurde. Er soll kurzfristig erstatten und gut ist.
@corakariert
Nur ergänzend zu Punkt 2, der erste Punkt ist von xeltzbaer ausführlich beschrieben.
Ein gewerblicher Verkäufer hat in jedem Fall den schwarzen Peter beim Versand. Da hat er einfach zurückzuerstatten bzw. eine Ersatzlieferung durchzuführen und muss Dich bei nachweislich falschen Aussagen notfalls verklagen.
Nix da mit Nachforschungsauftrag abwarten, sondern deshalb einen nicht erhaltenen Artikel melden (falls noch möglich, hast Du den Kauf mit PayPal bezahlt?). Hast Du eine Sendungsnummer erhalten? Was genau sagt da die online-Sendungsverfolgung? Die ist bei DHL eigentlich recht genau.
Eine Nachforschung der DHL mit Erstattung kann sechs Wochen dauern, mehr sollte jedoch nicht zusammenkommen.