13-08-2014 20:35
Hallo,
ich habe eine Frage, bei denen Sie mir hoffentlich helfen können. Ich habe einen Artikel für 26€ plus 3,99€ Portokosten ersteigert. In der Parfümerie kostet der Artikel etwa 48€. Ich habe am 06.08.2014 bezahtl. Am 12.08. sei der Artikel angeblich als unzustellbar zurückgekommen, obwohl ich in der bei ebay hinterlegten Adresse wohne und die Zustellung sonst immer klappt. Eine Foto oder einen anderen Beweis möchte der VK nicht senden. Nun hat er verlangt ich solle erneut 3,99€ Portokosten überweisen, damit er noch einmal versendet oder solle vom Kauf zurücktreten, dann würde er aber die Portokosten einbehalten. Nach unfreundlichen Emails habe ich einen Fall eröffnet und kurze Zeit später hat der VK eine Rückerstattung veranlasst. Ebay sagt nun, ich solle den Fall schließen sobald ich das Geld erhalten habe. Somit kann ja jeder VK eine Rückerstattung veranlassen, wenn der erzielte Preis ihm zu niedrig ist.
Wie verhalte ich mich richtig? Für 26€ werde ich den Artikel hier nicht in einem Geschäft kaufen können. Muss ich diese Rückerstattung annehmen?
danke