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Was kann ich bei Nichtlieferung unternehmen (Gilt hier das Recht des bindenden Kaufvertrages?)

Hallo, ich möchte wissen, welche Rechte ich an einem gekauften Artikel über Ebay habe. Ebay schließt einen Fall automatisch nach 30 Tagen, das bringt mir nicht den Artikel, den ich gekauft habe, aber nicht zugesandt bekkommen habe. Der Verkäufer hält mich mit wirren Ausreden hin.

Ich möchte auch keine Rückerstattung erhalten, sondern den gekauften Artikel.

 

Über Ebay erhalte ich wohl keine Hilfe. Müsste ich also

- klagen

- Mahnung senden (ggf. über Gerichtsvollzieher)

 

oder wie ist der Rechtsweg? Es handelt sich um einen Privatkauf, bezahlt per PayPal.

 

Danke und viele Grüße

 

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Hallo @rserpent 

 

wenn eBay den Fall automatisch schließt, bekommst Du Dein Geld nicht zurück. Hier also unbedingt vor Ablauf der 30 Tage den Fall aktiv an den eBay Kundendienst übergeben.

 

Und wenn der Verkäufer den gekauften Artikel nicht liefert, kann dies verschiedene Gründe haben. Der Verkäufer ist durchaus berechtigt, bei bestimmten Gründen den Kaufvertrag aufzulösen, allerdings muss er natürlich dann auch von sich aus aus den Kaufbetrag erstatten. Gründe wären beispielsweise Einstellirrtum oder Untergang des Artikels durch höhere Gewalt. Was wir auch häufig hier im Forum haben sind gehackte Verkäuferaccounts. Der von unberechtigten Dritten eingestellte Artikel kann natürlich dann nicht vom rechtmäßigen Eigentümer des Verkäuferkontos geliefert werden, zumal die Zahlung entsprechend ja auch an die Betrüger geleistet wurde, und nicht an den Verkäufer selbst.

 

Wenn der Verkäufer allerdings den Artikel selbst eingestellt hat, und ihn nun nicht mehr hergeben will (die Gründe dafür sind da eigentlich dann irrelevant), Du keine Rückerstattung willst, sondern auf den gekauften Artikel in Händen halten möchtest - dann bleibt Dir eigenlich nur der Weg zum Rechtsanwalt, um dem Verkäufer auf Herausgabe des Artikels zu verklagen.

 

Wenn es dann in ein bis zwei Jahren zu einem Verfahren kommt, hast Du vielleicht ja Glück und der Verkäufer besitzt den von Dir gekauften Artikel dann noch, in der Regel wird dann aber der Verkäufer lediglich dazu verurteilt, Dir den Kaufpreis sowie die nun Dir entstandenen Anwaltskosten zu tragen, da in den seltensten Fällen die Artikel so lange verfügbar sind. Und wenn es keinen Artikel mehr gibt, kann kein Richter auf dieser Welt einen Verkäufer zur Herausgabe verurteilen - sondern da gibt es dann höchstens Schadensersatz. Und wenn Du keine Rechtsschutzversicherung hat, und bei dem Verkäufer gar nichts zu holen gibt (oder der sogar im Ausland sitzen sollte), dann wirst Du eventuell sogar auf den Kosten für die juristische Auseinandersetzung sitzen bleiben. Speziell, wenn der zuständige Richter der Meinung ist, er hätte in der Zeit etwas besseres tun können und Du eigentlich schon ganz am Anfang an mit der Rückzahlung des Kaufpreises über PayPal das leidige Thema hättest erledigen können.

 

Aber wie die anderen schon sagen, um auch nur annähernd etwas hilfreiches sagen zu können, müsste man schon mehr Details kennen, ist ein Massenartikel oder ein Einzelstück, welche wirren Ausreden hat der Verkäufer und vor allem, ist er gewerblich oder privat und wo ist er gemeldet? Wenn er nämlich im Ausland sitzen sollte, kannst Du alles außer der Rückzahlung von PayPal im Prinzip vergessen.

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