22-02-2018 07:54 - bearbeitet 22-02-2018 07:56
Habe eine Sitzheizung gekauft. Diese hat laut Beschreibung einen Überhitzungsschutz. Wenn man sich das angehängte Bild ansieht, erkennt der Laie, dass da etwas nicht ganz so richtig ist.
Ich habe den Verkäufer bereits zweimal mit Fristsetzung kontaktiert. Diese ist ohne Reaktion verstrichen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ebay hier tätig wird?
Ich meine dass dieser Mangel sicherheitsrelevant ist, Artikel des gleichen Modells stehen immernoch zum Verkauf und könnten ggf. den gleichen Mangel aufweisen.
Anfrage stellen geht nicht, da schon über 30 Tage. Zum Zeitpunkt der Meldung war hatte ich den Artikel zwei Monate und drei Tage. Deutlich unter den sechs Monaten, die es für die Beweislastumkehr braucht.
Oder bleibt mir nur der Weg über einen Anwalt?
Danke vorab!
@naturalviciousschrieb:Habe eine Sitzheizung gekauft. Diese hat laut Beschreibung einen Überhitzungsschutz. Wenn man sich das angehängte Bild ansieht, erkennt der Laie, dass da etwas nicht ganz so richtig ist.
Ich habe den Verkäufer bereits zweimal mit Fristsetzung kontaktiert. Diese ist ohne Reaktion verstrichen.
Gibt es eine Möglichkeit, dass ebay hier tätig wird?
Ich meine dass dieser Mangel sicherheitsrelevant ist, Artikel des gleichen Modells stehen immernoch zum Verkauf und könnten ggf. den gleichen Mangel aufweisen.
Anfrage stellen geht nicht, da schon über 30 Tage. Zum Zeitpunkt der Meldung war hatte ich den Artikel zwei Monate und drei Tage. Deutlich unter den sechs Monaten, die es für die Beweislastumkehr braucht.
Oder bleibt mir nur der Weg über einen Anwalt?
Danke vorab!
Hallo,
Kontaktaufnahme zum Händler erfolgt per Mail? Oder per Einschreiben?
Hast du bei einen deutschen Händler gekauft? Artikelnummer?
Infos zum Thema Sachmangel:
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