19-10-2017 14:29
Ich habe ein Abendkleid entdeckt und natürlich mitgeboten. Total glücklich über den Zuschlag zahlte ich sofort. DAs Porto hierfür lag bei 4,99 (angemessen). Leider dauerte es ewig und so schrieb ich die Verkäuferin an und fragte mal nach ob der Artikel unterwegs ist. Die Dame erklärte mir dass sie wohl im Krankenhaus gewesen wäre und sie würde es noch versenden. Weitere ewige Zeit später klingelte es an der Türe und mein erwachsener Sohn war vor mir an der Haustüre. Der Postbote überreichte ihn einen sehr stark beschädigten Briefumschlag aus dem schwarzer Stoff rauslugte. Mit den worten " leider beschädigte Verpackung" rannte der Postbote auch schon weg und ward nicht mehr gesehen.
Ich erkannte am Absender dass es mein Kleid sein müsste. Aber ich sah auch, dass das Kleid beschädigt ist- noch so wie es halbverpackt da angekommen war. ICh hatte ja 4,99 Porto bezahlt und meine Verkäuferin hat dieses Kleid ohne Umverpackung und ohne sorgsame verpackung in einen Briefumschlag gestopft und für nur 2,60 in einem minderwertigen Billgibriefumschlag versendet. Sogar die selbstklebende Lasche war nicht fest.
Das Kleid ist im Oberteil aus einem Pailettengewebe und unten einem zarten Stoff. Die Rückseite hat einen 9 cm langen Riss und die Fläche von 5-8 cm Breite und 16 cm länge ist aufgescheuert. Die ansäßige Schneiderin meint man müsse das gesamte Rückenteil erneuern. Die Kosten hierfür lägen bei "ab 35 Euro"
Ich habe zur Dokumentation viele Bilder gemacht und die Dame angeschrieben, wirklich sachlich aber gab schon an, dass ich sauer bin, weil sie doch 4.99 Versandkosten bekommen hatte und diese schliesslich hätte verwenden können. Zudem ein wenig besser Verpacken hätte echt not getan. Darauf hin wurde ich als UNVERSCHÄMT beschimpft. Dennoch habe ich wieder einen sachlichen Brief geschrieben dass es als Käuferin mein RECHT ist auf ordnungsgemäße Ware zu bestehen. Sie lenkte ein und wollte mir die Kosten rückerstatten. DAs ganze ist seit den ersten Septembertagen so. Sie antwortet gelegentlich, behauptet dann ich hätte das Geld morgen, und sie hätte (eine Woche später) heute das Geld überwiesen und letzte Woche gab es zur antwort dass sie im Geschäft zu viel zu tun hätte.
Leider hat diese Dame kein Paypal angeboten und somit bleibe ich wohl auf den Kosten sitzen... oder?
Ich habe diese Verkäuferin nun bewertet... scheint das einzige zu sein was ich tun kann ! ? oder?
danke für Eure Tipps
darf ich die Bilder als Beweis einstellen??
zumal dann die Anschrift bzw der Username drauf wäre?
Hallo @siddick13
Ich habe diese Verkäuferin nun bewertet... scheint das einzige zu sein was ich tun kann ! ? oder?
Bei einem solch geringem Streitwert ist dies das Vernünftigste.
Seitens ebay hast Du mit der Bewertung schon alles an Möglichkeit ergriffen
@siddick13 schrieb:Ich habe ein Abendkleid entdeckt und natürlich mitgeboten. Total glücklich über den Zuschlag zahlte ich sofort. DAs Porto hierfür lag bei 4,99 (angemessen). Leider dauerte es ewig und so schrieb ich die Verkäuferin an und fragte mal nach ob der Artikel unterwegs ist. Die Dame erklärte mir dass sie wohl im Krankenhaus gewesen wäre und sie würde es noch versenden. Weitere ewige Zeit später klingelte es an der Türe und mein erwachsener Sohn war vor mir an der Haustüre. Der Postbote überreichte ihn einen sehr stark beschädigten Briefumschlag aus dem schwarzer Stoff rauslugte. Mit den worten " leider beschädigte Verpackung" rannte der Postbote auch schon weg und ward nicht mehr gesehen.
Ich erkannte am Absender dass es mein Kleid sein müsste. Aber ich sah auch, dass das Kleid beschädigt ist- noch so wie es halbverpackt da angekommen war. ICh hatte ja 4,99 Porto bezahlt und meine Verkäuferin hat dieses Kleid ohne Umverpackung und ohne sorgsame verpackung in einen Briefumschlag gestopft und für nur 2,60 in einem minderwertigen Billgibriefumschlag versendet. Sogar die selbstklebende Lasche war nicht fest.
Das Kleid ist im Oberteil aus einem Pailettengewebe und unten einem zarten Stoff. Die Rückseite hat einen 9 cm langen Riss und die Fläche von 5-8 cm Breite und 16 cm länge ist aufgescheuert. Die ansäßige Schneiderin meint man müsse das gesamte Rückenteil erneuern. Die Kosten hierfür lägen bei "ab 35 Euro"
Ich habe zur Dokumentation viele Bilder gemacht und die Dame angeschrieben, wirklich sachlich aber gab schon an, dass ich sauer bin, weil sie doch 4.99 Versandkosten bekommen hatte und diese schliesslich hätte verwenden können. Zudem ein wenig besser Verpacken hätte echt not getan. Darauf hin wurde ich als UNVERSCHÄMT beschimpft. Dennoch habe ich wieder einen sachlichen Brief geschrieben dass es als Käuferin mein RECHT ist auf ordnungsgemäße Ware zu bestehen. Sie lenkte ein und wollte mir die Kosten rückerstatten. DAs ganze ist seit den ersten Septembertagen so. Sie antwortet gelegentlich, behauptet dann ich hätte das Geld morgen, und sie hätte (eine Woche später) heute das Geld überwiesen und letzte Woche gab es zur antwort dass sie im Geschäft zu viel zu tun hätte.
Leider hat diese Dame kein Paypal angeboten und somit bleibe ich wohl auf den Kosten sitzen... oder?
Ich habe diese Verkäuferin nun bewertet... scheint das einzige zu sein was ich tun kann ! ? oder?
danke für Eure Tipps
darf ich die Bilder als Beweis einstellen??
zumal dann die Anschrift bzw der Username drauf wäre?
Servus @siddick13
Bilder kannst Du einstellen,
aber nicht die Anschrift.
Spannender wäre der Link zum Artikel.
@siddick13.
Ich bin doof... hast ja bewertet.
Da kann man den Artikel auch aufrufen.
Die Verkäuferin hat Päckchenversand angegeben.
Mit € 4,99 hätte sie es auch als versichertes Paket versenden können.
Also ganz schön teuer.
Eine Anweisung zum Versand hast Du nicht direkt erteilt,
Du warst aber mit der vorgegebenen Versandart einverstanden,
was Du auch mit der Zahlung der VSK zum Ausdruck gebracht hat.
Darum schuldet die Dame Dir auch mindestens eine Erstattung.
Beziehen würde ich mich auf § 447 Abs 2 BGB.
Da steht erst einmal was von "daraus entstehendem Schaden".
Es ist aber etwas komplizierter.
Eigentlich müsstest Du sie zur Nacherfüllung auffordern,
also wohl zur Reparatur des Kleides.
Dazu müsstest Du es zurücksenden.
Bei der ausgewiesenen Zuverlässigkeit der VK (*hüstel)
wirst Du das nicht wollen.
Du müsstest da schon Zeit und Mühen investieren,
um da was durchzusetzen.
Hat die Post eigentlich nachverpackt ... mit entsprechendem Vermerk drauf ?