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Wer muss die Versandkosten für den Rückversand bei Falschlieferung einer Privatperson tragen?

Hallo,

ich habe einen T-Home Media Receiver 300 Typ B ersteigert, aber einen T-Home Media Receiver Typ A erhalten. Ich habe die Verkäuferin darüber informiert und mir wurde versichert, dass ich mein Geld zurückerhalte, wenn ich das Gerät zurückschicke. Aussage der Verkäuferin war, dass 2 Pakete ausversehen vertauscht worden sind. Nachdem ich das Gerät zurückgeschickt hatte, hat es sehr lange und viele Mails gedauert, bis Geld auf meinem Konto eingegangen ist. Als Geld eingegangen ist, musste ich feststellen, dss nur der Kaufpreis erstattet worden ist, so dass mir durch die Falschlieferung ein Minus von 6,90€ entstanden ist. Daraufhin wieder bei der Verkäuferin gemeldet. Aussage ihres Mannes: Er sähe das anders, ich würde aber mein Geld am 01.11. bekommen. Bis jetzt habe ich die Versandkosten nicht zurückerhalten und die Verkäuferin und ihr Mann reagieren nicht mehr auf Mails. Die Telefonnummer der Verkäuferin konnte ich nicht ermitteln. EBAY tritt nicht mit der Verkäuferin in Kontakt, daher fühle ich mich von ebay im Stich gelassen. Der geöffnete Fall wurde vor dem 01.11. automatisch geschlossen, da ich mich auch auf die Aussage mit dem 01.11. verlassen habe. Meiner Auffassung nach muss ich rechtlich +/-0€ aus diesem Geschäft rauskommen. Sehe ich das richtig? Wäre für Hilfe dankbar. MfG.

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